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Vielfalt gemeinsam gestalten

Durch Kulturelle Bildung Demokratie erleben und stärken

Mit Kultureller Bildung gemeinsam demokratiefördernde Projekte an Schulen durchführen

Worum geht es bei ›Vielfalt gemeinsam gestalten‹?

Ziel des Förderprogramms ist es, durch Kulturelle Bildung demokratische Werte wie Gerechtigkeit, Vielfalt oder Mitbestimmung/Partizipation für Schüler*innen praktisch erlebbar zu machen


Gefördert werden: 

  • Projekte, die Kinder und Jugendliche unter anderem in den Bereichen sozial-emotionale Kompetenz, Mitbestimmung und Urteils- und Handlungskompetenz stärken.
  • Projekte der Kulturellen Bildung, die in Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden.
  • Projekte, an denen die Jugendlichen kostenfrei teilnehmen können. 
  • Projekte, die kreative Lernräume schaffen, in denen die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, Machtverhältnissen und der Umgang mit diskriminierenden, anti-demokratischen Tendenzen zentrale Elemente sind.

Folgende Grundsätze sind zu beachten: 


Orientierung für die Projektentwicklung bieten: 

Welche Kooperationen sind möglich?

›Vielfalt gemeinsam gestalten‹ fördert ausschließlich Kooperationen zwischen Einrichtungen der Kulturellen Bildung und Schulen (auch Berufsschulen oder freien Schulen). Die beantragten Aktivitäten müssen mindestens überwiegend in Niedersachsen stattfinden und zur Durchführung der Projekte werden qualifizierte Kulturpädagog*innen oder qualifizierte Kunst- und Kulturtätige eingesetzt. Darüber hinaus kommen fachlich ausgebildete Übungsleiter*innen in Betracht. Eine Qualifizierung kann auch durch Erfahrung nachgewiesen werden. Lebenswege sind nicht immer linear.


Antragsberechtigt sind: 

  • Verbände, die sich der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ) angeschlossen haben. 
  • Vereine und Organisationen der Kulturellen Bildung in Niedersachsen, die die als gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert anerkannt sind. Hierzu zählen zum Beispiel die regionalen Kunstschulen, theaterpädagogischen Zentren, Museen sowie sonstige Kultur-(pädagogische) Einrichtungen, Freizeitheime und weitere kommunale Einrichtungen der Kulturellen Bildung
  • Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Einrichtungen im ländlichen Raum.
     
  • Eine Kooperation besteht mit mindestens einer Schule.

Tipps für gelingende Kooperationen: 

Wir empfehlen Ihnen, mit der Schulleitung gemeinsam eine Absichtserklärung zu verfassen. Definieren Sie Ihre Ziele und sprechen Sie die Rahmenbedingungen ab. Zum Beispiel:

  • Wer ist die Ansprechperson und wann ist diese Person erreichbar?
  • Gibt es einen Plan B im Krankheitsfall?
  • Ist das Kollegium informiert?
  • Welche rechtlichen Vorgaben betreffen das Projekt? 

Wir haben für Sie eine Vorlage erstellt, die auf der zweiten Seite viele Punkte auflistet, die geklärt werden sollten. 

Zur Absichtserklärung

Wie funktioniert die Förderung?

Die Antragstellung ist ab dem 07. September 2027 möglich. 

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Die Ausschreibungsfrist endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. 


Der Ablauf in Kürze: 

Sie bewerben sich online mit Ihrem konkreten Projekt. Ein Fachgremium der LKJ entscheidet nach Maßgabe der Fördergrundsätze, welche Projekte eine Förderung erhalten werden. Die Fördersumme beträgt je Projekt mindestens 5.000 Euro und maximal 15.000 Euro als 100%-Finanzierung. Bis zu dieser Höhe sind keine weiteren Mittel notwendig. Eine Kombination mit weiteren Drittmitteln (außer Landesmitteln) ist möglich. 


Anforderungen an Ihr Projekt: 

  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss spätestens bis zum 31. Juli 2027 abgeschlossen sein (inklusive der Zahlung aller Rechnungen). Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
     
  • Im Projekt werden keine Pflichtaufgaben der Schule übernommen. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot, das die Pflichtaufgaben der Schule ergänzt. 
     
  • Der Fokus des Projekts liegt auf der Projektdurchführung durch qualifiziertes Personal. Dafür können bis zu 60 Euro pro Stunde angesetzt werden (auch für Vor- und Nachbereitung). Im Ausgaben- und Finanzierungsplanung wird dies abgebildet: In der Regel sollten 75% für Personal und 25% für die restlichen Ausgaben eingeplant werden. 

Ihre Bewerbung: 

  • Sie bewerben sich während der Ausschreibungsphase über unser Online-Formular. Nutzen Sie zur Vorbereitung gerne unsere Checkliste. Dort haben wir die Punkte, die Sie beachten sollten, aufgeführt. 
     
  • Mit der Bewerbung reichen Sie einen gültigen Nachweis über Ihre Gemeinnützigkeit sowie eine Ausgaben- und Finanzierungsplanung ein. Verwenden Sie dafür bitte unsere Vorlage, um die konkreten Ausgaben für Ihr Projekt zu ermitteln.

Weitere Informationen zu ›Vielfalt gemeinsam gestalten‹ entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen. Wir beraten Sie gerne rund um das Förderprogramm

Zur Checkliste

Zum Ausgaben- und Finanzierungsplan

Wann kann ich mich bewerben?

Die Antragstellung ist ab dem 07. September 2026 möglich. 

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Die Ausschreibungsfrist endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.

Bereiten Sie gerne Ihre Bewerbung mit unserer Checkliste vor, die wir in Kürze hier veröffentlichen. 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Ausgabenplanung mit Landesmitteln (Infos zur Projektförderung). 

Infos zur Projektförderung

Wie kann der schulische Ganztag mit Kultureller Bildung gestaltet werden?

Seit 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wir nehmen die Chancen, Erwartungen und Herausforderungen eines schulischen Ganztags mit Kultureller Bildung in den Blick. 

Mehr erfahren

Fördergrundsätze

Sie können sich die Fördergrundsätze von ›Vielfalt gemeinsam gestalten‹ als PDF-Datei herunterladen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne. 

Fördergrundsätze herunterladen

Kontakt

Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Sandra Kilb & Anna Sedelies

Koordination von ›Vielfalt gemeinsam gestalten‹

s.kilb@lkjnds.de

0170 455 14 37

a.sedelies@lkjnds.de

0176 530 713 59