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Rechtsberatung

Sie haben die Projekte. Wir sorgen für Ihre Absicherung. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Kulturtätige*r oder Kultureinrichtung rechtssicher Projekte mit Schulen umsetzen. 

 

 

Wozu kann ich mich beraten lassen?

Unser Service umfasst: 

  • eine persönliche Beratung durch unsere Volljuristin Anja Wedemann
     
  • Informationen zur Zusammenarbeit mit Schulen (unter anderem zum Einsatz von Honorarkräften)
     
  • Informationen zur Zusammenarbeit mit einer Schule und einer Kommune (Trilaterale Kooperation)
     
  • Empfehlungen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden
     
  • die Begleitung bei einem Statusfeststellungsverfahren
     
  • praxisnahe Vorträge und regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen rechtlichen Themen
     
  • die Prüfung bestehender Verträge und die Bereitstellung von Mustervorlagen

Wie wähle ich den richtigen Vertrag?

Als Träger und Kulturtätige*r wählen Sie den Vertrag anhand der Hauptmerkmale der Beschäftigung und dem Weisungsrecht

Übersicht der Vertragsarten

Arbeitsvertrag oder freier Dienstleistungsvertrag?


Arbeitsvertrag

Als einzelne Fachkraft ohne Anbindung an einen Träger schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit der Schule ab, wenn das Weisungsrecht bei der Schulleitung liegt. Diese gibt Ort, Zeit, Art und Weise Ihrer Leistung vor. Sie sind in den Betriebsablauf der Schule eingebunden, wenn Sie zum Beispiel einseitig verpflichtet werden, an Besprechungen teilzunehmen oder die Pausenaufsicht zu führen. 

In diesem Fall ist kein Statusfeststellungsverfahren notwendig


Freier Dienstleistungsvertrag

Als einzelne Fachkraft ohne Anbindung an einen Träger schließen Sie einen Freien Dienstleistungsvertrag (Honorarvertrag) mit der Schule ab, wenn Sie inhaltlich weisungsfrei tätig werden. In diesem Fall bestimmen Sie selbst über Art und Weise Ihrer Leistung und sind nicht in den Betriebsablauf der Schule eingebunden.  

Ein Statusfeststellungsverfahren ist eventuell notwendig. 

Lassen Sie sich am besten im Vorfeld von uns beraten, wenn Sie einen Freien Dienstleistungsvertrag abschließen möchten. 

Welchen Kooperationsvertrag wähle ich als Träger?


Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Als Träger schließen Sie mit der Schule einen Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung ab, wenn: 

  • die Person, die Sie einsetzen möchten, mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat oder ehrenamtlich tätig ist.
  • die Person in den Betriebsablauf der Schule eingebunden wird.
  • die Schule über Art und Weise der Leistung entscheidet

Es ist kein Statusfeststellungsverfahren notwendig. 


Kooperationsvertrag ohne Arbeitsnehmerüberlassung – 1

Als Träger schließen Sie mit der Schule einen Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung ab, wenn: 

  • die Person, die Sie einsetzen möchten, mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat oder ehrenamtlich tätig ist.
  • die Person nicht in den Betriebsablauf der Schule eingebunden.
  • Sie als Träger über die Art und Weise der Leistung entscheiden

Es ist kein Statusfeststellungsverfahren notwendig


Kooperationsvertrag ohne Arbeitsnehmerüberlassung – 2

Als Träger schließen Sie mit der Schule einen Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung ab, wenn: 

  • die Person, die Sie einsetzen möchte, bei Ihnen über einen Freien Dienstleistungsvertrag (Honorarvertrag) tätig ist.
  • die Person nicht in den Betriebsablauf der Schule eingebunden ist.
  • die Person selbst über die Art und Weise der Leistung entscheidet. 

Ein Statusfeststellungsverfahren ist in diesem Fall notwendig. 

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Mustervorlagen

Vertragsmuster 

Auf Anfrage erhalten Sie bei uns folgende Vertragsmuster: 

Passen Sie die Vertragsmuster unbedingt Ihrem Einzelfall an. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu vorab von uns beraten zu lassen.


Statusfeststellungsverfahren 

Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Website ein Formularpaket Statusfeststellung zur Verfügung.

Sie benötigen die Formulare:

  • V0027 (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status)
  • C0031 (Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses)


Einwilligungserklärungen für Fotos

Auf Anfrage erhalten Sie bei uns Einwilligungserklärungen für Fotos, die Sie von Erwachsenen oder Minderjährigen erstellen und veröffentlichen möchten. 

Kontakt

Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Anja Wedemann

Assessorin juris

0151 531 352 79

a.wedemann@lkjnds.de