Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Drei Partner vor Ort gründen ein Bündnis für Bildung. Gemeinsam beantragten sie die 100%-Förderung. Damit setzen sie Projekte für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang um.
Unsere Beratung
Gerne informieren und beraten wir Sie zur Förderung – egal, an welchem Punkt der Projektplanung Sie gerade stehen.
- Sie haben eine Projektidee und fragen sich, ob ›Kultur macht stark‹ das richtige ist?
- Sie sind mit der Bündnisbildung fertig und suchen jetzt den geeigneten Programmpartner?
- Ihr Programmpartner hat leider keine passende Antragsfrist für Ihren Projektzeitraum?
Wir wissen Rat und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem ›Kultur macht stark‹-Projekt.
Damit wir Sie gezielt beraten können, füllen Sie am besten vorab unseren Fragebogen zur Projektplanung so weit wie möglich aus.
Kontakt
Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Mareike Weihmann
Annika Winkler
Kalender
In unserem Kalender finden Sie alle Antragsfristen und Veranstaltungen zum Bundesprogramm ›Kultur macht stark‹.
Wie die Förderung funktioniert
Was ist das Förderziel?
Mit dem Programm ›Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‹ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Projekte der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang.
27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das BMBF jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland.
Was wird gefördert?
- Es werden Projekte gefördert, die von A wie Alltagskultur bis Z wie Zirkus reichen. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren. Diese jungen Menschen haben einen erschwerten Bildungszugang, da sie von einer Risikolage betroffen sind.
- Mehrere Formate, die aufeinander aufbauen, können gemeinsam beantragt werden, zum Beispiel Schnupperangebot + wöchentlicher Kurs + Ferienangebot + Abschlusspräsentation, …
In unserem Flyer fassen wir die Informationen zu den Risikolagen zusammen und erläutern, wie Sie die Risikolage(n) von potenziellen Teilnehmer*innen nachweisen. Laden Sie sich die barrierefreie PDF-Datei herunter.
Was wird nicht gefördert?
- Bereits bestehende Angebote aller Bündnispartner werden nicht gefördert.
- Projekte innerhalb des Schulunterrichts werden nicht gefördert. Projektwochen sind aber förderfähig. Dies sind zum Beispiel AGs oder Projektwochen, an denen die Schüler*innen freiwillig teilnehmen.
Im Infoblatt des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfahren Sie mehr über die Bedingungen für außerschulische Projekte. Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei.
Eine Umsetzung von ›Kultur macht stark‹-Projekten im Ganztag wird derzeit vom Niedersächsischen Kultusministerium geprüft.
Die LKJ Niedersachsen ist dabei, dieses grundsätzlich zu klären und das Beste für die Fördermöglichkeiten von Kultureller Bildung innerhalb der Schulen zu erreichen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
- Die Mindestfördersumme beträgt 2.000 Euro.
- Die Höchstfördersumme ist je nach Programmpartner und Projekt unterschiedlich.
- Die Projekte werden zu 100% gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Nur Vereine, Einrichtungen, GbRs, … können einen Antrag stellen, jedoch keine Einzelpersonen. Beispiele: gemeinnützige Vereine, Kultureinrichtungen, Stadtteilzentren, Sportvereine, Jugendzentren, migrantische Organisationen …
- Schulen, Kindertagesstätten (Kitas) und Kommunen können Bündnispartner, aber keine Antragsteller sein.
Was sind Bündnisse für Bildung?
- Mindestens drei institutionelle Partner vor Ort (keine Einzelpersonen) gründen ein Bündnis für Bildung, zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Kultureinrichtung, Stadtteilzentren, Unis, Kirchen, Sportvereine, Schulen, Kindertagesstätten (Kitas), Migrantenselbstorganisationen …
- Die Partner in einem Bündnis haben unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven. Das können sein: ein Zugang zur Zielgruppe, Fachwissen unterschiedlichen Bereichen der Kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
- Jeder Bündnispartner übernimmt bestimmte Aufgaben und Eigenleistungen, die in der Kooperationsvereinbarung festgelegt werden. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und Antragsstellung.
Wer vergibt die Fördermittel?
Die Mittel vergeben 27 bundesweit tätige Verbände, Initiativen und Stiftungen, so genannte Programmpartner. Sie haben Kompetenzen in der Kulturellen Bildung oder in der Kinder- und Jugendarbeit. In diesen Bereichen haben sie 27 unterschiedliche Förderkonzepte entwickelt.
Die Programmpartner teilen sich in zwei Gruppen:
Förderer
Das sind 22 bundesweit tätige Verbände und Vereine. Sie führen selbst keine Maßnahmen durch. Die drei Partner, die sich vor Ort zu einem Bündnis für Bildung zusammenschließen, beantragen die Förderung bei einem dieser Förderer. Dazu entscheiden sie sich vorab für eines der 22 Förderkonzepte. Unter ›Wer sind die Programmpartner‹ können Sie sich eine Übersicht der Förderer und Förderkonzepte herunterladen.
Initiativen
Es gibt 5 Initiativen bei ›Kultur macht stark‹, die eigene Förderkonzepte anbieten. Sie leiten keine finanziellen Mittel weiter, sondern werden selbst Teil des lokalen Bündnisses. Hierzu können sich zwei lokale Partner darum bewerben, mit einer Initiative in einem Bündnis zusammenzuarbeiten. Dazu übermitteln sie der Initiative einfach eine Interessensbekundung. Die Initiative stellt Fachkräfte und Sachmittel sowie Materialien und Technik zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die administrative Abwicklung, dies bedeutet die Verwaltung, Organisation, Planung und Finanzierung des Projekts. Unter ›Wer sind die Programmpartner‹ können Sie sich eine Übersicht der Initiativen und Förderkonzepte herunterladen.
Wer sind die Programmpartner?
- Wir haben die 22 Förderer sowie 5 Initiativen für Sie in einem barrierearmen PDF-Dokument zusammengestellt. Dort finden sie auch die entsprechenden Förderkonzepte.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat auf seiner Website eine Liste der 27 Programmpartner veröffentlicht.
Sie wollen mehr Details über die Programmpartner und ihre Förderkonzepte erfahren? Dann informieren Sie sich in jeweils 10-minütigen Videos über die Programmpartner von ›Kultur macht stark‹. Die Videos haben keine Untertitel.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Bei allen 22 Förderern erfolgt die Antragstellung für ›Kultur macht stark‹ über eine Datenbank.
Weitere Informationen zur Antragstellung (inklusive einem Video) finden Sie auch in der Kategorie ›Häufig gestellten Fragen‹.
- Für eine Kooperation mit einer der 5 Initiativen, nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit dem jeweiligen Projektbüro auf.
Gibt es eine Antragsfrist?
Jedes Förderprogramm hat eigene Antragsfristen. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Programmpartner über die Fristen.
In unserem Kalender führen wir die Antragsfristen im Programm ›Kultur macht stark‹ ebenfalls auf.
Wo finde ich weitere Informationen?
- In unserer Präsentation zum Förderprogramm ›Kultur macht stark‹ (nicht barrierefrei) erklären wir Ihnen, wann ›Kultur macht stark‹ für Ihr Projekt geeignet ist.
- Auf der Seite ›Einblicke‹ finden Sie spannende Praxisbeispiele und Erlebnisberichte in kurzen Videoclips mit Untertiteln. Lassen Sie sich inspirieren!
Videoeinblicke
Tauchen Sie ein in die Erlebniswelt von ›Kultur macht stark‹-Projekten. Lassen Sie sich inspirieren!
Individuelle Fortbildungen
Wir schneiden unsere Fortbildungen auf Sie zu: Wir zeigen Ihnen ›Schritt für Schritt‹, wie Sie in 90 Minuten Ihr ›Kultur macht stark‹-Projekt entwickeln. Wir organisieren für Sie mit ›Schnack & Snack‹ ein regionales Netzwerktreffen.
Kontakt
Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Mareike Weihmann
Annika Winkler
Servicestelle ›Kultur macht stark‹