KUBISCH – Kulturelle Bildung & Schule
Weltoffen, teilhabegerecht und nah an der Realität von Jugendlichen – so sind die geförderten Projekte, die von Schüler*innen mitentwickelt werden.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Schüler*innen niedersächischer Schulen (auch Berufsschulen)
Was ist das Förderziel?
Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen zu erreichen und ihnen nachhaltige Teilhabe an Kultureller Bildung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll sich KUBISCH an den Bedarfen der Kulturakteur*innen in Niedersachsens orientieren. So werden ideale Rahmenbedingungen für gelingende Kooperationen zwischen Kultur und Schule geschaffen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung, die in Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden.
- Alle Projekte werden von Profis der Kulturellen Bildung durchgeführt, zum Beispiel Tanzpädagog*innen oder Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung.
- Den Jugendlichen dürfen keine Kosten entstehen, wenn sie am Projekt teilnehmen.
- Nicht gefördert werden: Reine Schulprojekte ohne externe Kooperation
Sie brauchen mehr Infos? Dann werfen Sie einen Blick in die Fördergrundsätze.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderung ist abhängig von den tatsächlichen Ausgaben. Maximal 70 % der Kosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro können gefördert werden.
Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot zum Thema Ko-Finanzierung. Erfahren Sie, wie Sie die restlichen Kosten decken können.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen sowie Vereine in gemeinnütziger Trägerschaft
- Schulfördervereine können einen Antrag stellen, wenn wir sie zuvor beraten haben.
- Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Einrichtungen im ländlichen Raum.
Wann kann ich mich bewerben?
Eine Antragstellung ist zurzeit nicht möglich.
Wir informieren Sie in unserem Newsletter über die nächste Ausschreibung.
Was ist das Besondere am Programm?
Über Ihren Antrag entscheidet ein Expertengremium, in dem auch Jugendliche sind. Ihr Antrag wird anonymisiert, das heißt alle Daten, die Rückschlüsse auf die Antragstellenden geben, werden entfernt.
Was muss ich beachten?
- Es besteht eine Kooperation mit mindestens einer Schule.
- Das Projekt wird zwischen dem 1. Mai und 15. Dezember 2026 mit den Schüler*innen durchgeführt.
- Das Projekt wird inhaltlich und planerisch gemeinsam mit den Schüler*innen entwickelt.
- Das Projekt ist diversitätsorientiert. Das heißt: Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen sind willkommen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf Wohnort, Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion, ...
Wie stimme ich mich mit der Schule ab?
Definieren Sie Ihre Ziele und sprechen Sie die Rahmenbedingungen ab. Zum Beispiel:
- Wer ist die Ansprechperson und wann ist diese Person erreichbar?
- Gibt es einen Plan B im Krankheitsfall?
- Ist das Kollegium informiert?
- Welche rechtlichen Vorgaben betreffen das Projekt?
Wir empfehlen Ihnen, mit der Schulleitung gemeinsam eine Absichtserklärung zu verfassen. Unsere Vorlage bietet auf der zweiten Seite viele Tipps, was vorab geklärt werden sollte.
Wie kann der schulische Ganztag mit Kultureller Bildung gestaltet werden?
Seit 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wir nehmen die Chancen, Erwartungen und Herausforderungen eines schulischen Ganztags mit Kultureller Bildung in den Blick.
Fördergrundsätze
Sie können sich die Fördergrundsätze von KUBISCH als PDF-Datei herunterladen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt
Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sandra Kilb
Koordination von ›KUBISCH – Kulturelle Bildung & Schule‹