SCHULE:KULTUR!
Mit dem Programm SCHULE:KULTUR! werden Kooperationen zwischen Schulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung gefördert. Ziel ist es, jungen Menschen Kulturelle Teilhabe im Schulalltag zu ermöglichen. Informationen zu Bewerbungszeiträumen, die Förderkriterien und weitere wichtige Hinweise finden Sie auf der Programmwebsite von SCHULE:KULTUR!
Wer ist die Zielgruppe?
Kulturtätige, die angebunden sind an Einrichtungen der Kulturellen Bildung und Lehrkräfte an niedersächsischen Schulen (vorrangig ab Sek 1) sowie ihre Schüler*innen
Was ist das Förderziel?
- Mit Kulturelleren Bildungsangeboten soll das schulische Umfeld in Gänze lebendiger, partizipativer und zukunftsorientierter gestaltet werden.
- Im einjährigen Fördermodell wird dies durch Projektangebote in wechselnden Themenschwerpunkten erreicht, im dreijährigen Fördermodell durch gemeinsame Schulentwicklungsarbeit.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden alle Vorhaben, die Kulturelle Bildung ermöglichen, und von Einrichtungen der Kulturellen Bildung und Schulen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.
- Projekte für Schüler*innen können genauso wie Fortbildungen für Lehrkräfte beantragt werden.
- Vielfältige Formate können außerdem sein: Workshops, Projekttage oder Kennenlerntage der 5. Klassen, Projektwochen, Formate im Unterricht, AGs, Pausenangebote, die Gestaltung des Schulraumes oder des Stadtteils.
- Auch die künstlerischen Sparten und Methoden sind offen: Planspiele, Peer-to-peer-Projekte, Gestaltung von Selbstorganisationsprozessen, Installationen, künstlerische Interventionen und Performances.
Es gelten die Förderkriterien des Landes Niedersachsen im Rahmen von SCHULE:KULTUR! Bitte beachten Sie ergänzende Kriterien, aktuelle Themenschwerpunkte und weitere Hinweise auf SCHULE:KULTUR!
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden.
- Das gleiche Projekt kann ohne eine Weiterentwicklung nicht mehrfach gefördert werden.
- Bitte beachten Sie die Förderkriterien auf SCHULE:KULTUR! und wenden Sie sich bei Unklarheiten gerne an die Landeskoordination Kultur.
Welche Fördermodelle gibt es?
- 1-Jährige Förderung:
Im Rahmen der einjährigen Förderung realisieren Schulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung ein Projekt zu einem von vier wechselnden thematischen Schwerpunkten.
Das Projekt entsteht und wächst in enger Zusammenarbeit. Ziel ist eine nachhaltige Kooperation, aus der weitere Projekte oder langfristige Bausteine der kulturellen Schulentwicklung entstehen können.
- 3-Jährige Förderung:
Im Rahmen der dreijährigen Förderung werden Schulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung durch Qualifizierungen, Fachtage und die Regionalkoordinationen von SCHULE:KULTUR! begleitet.
Die Kooperation entwickelt individuelle Ziele und nachhaltige Perspektiven für die kulturelle Schulentwicklung, insbesondere im Ganztag. Für gemeinsame Planung und Erprobung stehen zudem finanzielle Ressourcen zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen schauen Sie bitte auf die Programmwebsite von SCHULE:KULTUR!
Wie hoch ist die Fördersumme?
- 7.605 Euro für die rund dreijährige Förderung
- 3.200 Euro für die einjährige Förderung.
Teil der Förderung sind außerdem:
- gemeinsame Fortbildungen zur Projektschärfung und Intensivierung der Kooperation an der Bundesakademie Kulturelle Bildung.
- Teilnahme an Austauschformaten mit Regionalkoordinationen, Fachtagen kultureller Praxis und Netzwerkveranstaltungen zur Kulturellen Bildung an Schulen.
- Anrechnungsstunden für die durchführende Lehrkraft.
Die aktuelle Fortbildungsübersicht erhalten Sie auf SCHULE:KULTUR!
Was muss ich beachten?
Bitte beachten Sie bei der einjährigen und dreijährigen Förderung Folgendes:
Formale Kriterien
- Die Kooperation besteht aus einer Einrichtung der Kulturellen Bildung und einer Schule.
- Die Kultureinrichtung stellt eine*n Kulturpartner*in, die Schule zwei Kulturkoordinierende für die dreijährige Förderung bzw. einen Kulturkoordinierenden für die einjährige Förderung.
- Die Personen, die in der Kooperation tätig sind, besuchen gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zum . Dort lernen sie gezielte Techniken und Methoden, um die kulturelle Schulentwicklung voranzubringen. Es handelt sich um inhaltliche Fortbildung zum gewählten Themenschwerpunkt der einjährigen Förderung.
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Inhaltliche Kriterien
- Eine stetige Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen und Schulen wird eingeführt.
- Kulturelle Bildung wird fest im Schulalltag verankert.
- Kulturelle Bildung ist der ›Motor‹, um einen kulturelle Schulentwicklung voranzutreiben.
Wie stelle ich einen Antrag?
Kultureinrichtungen und Partnerschulen stellen den Antrag gemeinsam auf der Website von SCHULE:KULTUR! Loggen Sie sich dazu in Ihr persönliches Konto auf der Website ein oder registrieren Sie sich, falls Sie noch kein Konto haben. Danach können Sie sich über ein Online-Formular bewerben. Beachten Sie in beiden Fördermodellen bitte die Bewerbungszeiträume und Förderkriterien auf SCHULE:KULTUR!
Wo finde ich weitere Informationen?
Förderkriterien
Es gelten als Grundlage die Förderkriterien des Landes Niedersachsen im Rahmen von SCHULE:KULTUR! Bitte beachten Sie ergänzende Kriterien, aktuelle Themenschwerpunkte und weitere Hinweise auf SCHULE:KULTUR!
Wie kann der schulische Ganztag mit Kultureller Bildung gestaltet werden?
Seit 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wir nehmen die Chancen, Erwartungen und Herausforderungen eines schulischen Ganztags mit Kultureller Bildung in den Blick.
Kontakt
Sie sind in einer Kultureinrichtung tätig und haben Fragen oder suchen eine Partnerschule? Kontakten Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Anna Lapenina-Ahrens
Landeskoordination Kultur für ›SCHULE:KULTUR!‹
Beratung zu Projektförderung