Skip to main content Skip to page footer

SCHULE:KULTUR!

Mehr Kulturelle Bildung an Schulen – und bis in den Fachunterricht hinein. Das wollen Kultureinrichtungen und Partnerschulen in einem gemeinsamen Prozess erreichen.

Was ist das Förderziel?

Kunst und Kultur sollen dauerhaft im Schulalltag verankert werden, um so langfristig die Schulqualität verbessern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Vorhaben, die Kulturelle Bildung ermöglichen, und von Kultureinrichtungen und Schulen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Beispiele dafür sind Projekttage und Projektwochen, Workshops, Schulfestivals, schulinterne Fortbildungen für Lehrkräfte oder Ausbildungen von Schüler*innen zu Scouts, die ihren Mitschüler*innen zum Beispiel als Artscout Kunst vermitteln.    

Was wird nicht gefördert?

  • Inhaltlich: Bereits bestehende Projekte, die nicht weiterentwickelt oder erneuert werden, können nicht gefördert werden. 
     
  • Formal: Anträge, die von freischaffenden Kulturtätigen oder vermittelnden Personen gestellt werden, können nicht gefördert werden

Welche Fördermodelle gibt es?

Es gibt zwei Fördermodelle:

  • Bei der dreijährigen Förderung ist das Ziel, eine kulturelle Schulentwicklung anzustoßen. Dies bedeutet, dass neben den künstlerischen Fächern auch in anderen Fächern kreativ-künstlerische Methoden eingesetzt werden. 
     
  • Die einjährige Förderung ist ein Schnupperprogramm, in dem eine erste Idee umgesetzt werden kann. 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Bei einjähriger und dreijähriger Förderung beträgt die Fördersumme 2.250 Euro pro Jahr.

Was muss ich beachten?

Bitte beachten Sie bei der einjährigen und dreijährigen Förderung Folgendes:  

Formale Kriterien

  • Die Kooperation besteht aus einer Kultureinrichtung und einer Schule.
     
  • Die Kultureinrichtung stellt eine*n Kulturpartner*in, die Schule zwei Kulturkoordinierende für die dreijährige Förderung bzw. einen Kulturkoordinierenden für die einjährige Förderung.
     
  • Die Personen, die in der Kooperation tätig sind, besuchen gemeinsame Veranstaltungen. Dort lernen sie gezielte Techniken und Methoden, um die kulturelle Schulentwicklung voranzubringen. Diese Personen werden als Kulturpartner*in oder Kulturkoordinator*in der Schule bezeichnet.
     
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. 


Inhaltliche Kriterien

  • Eine stetige Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen und Schulen wird eingeführt. 
     
  • Kulturelle Bildung wird fest im Schulalltag verankert.
     
  • Kulturelle Bildung ist der ›Motor‹, um einen kulturelle Schulentwicklung voranzutreiben.

Wie stelle ich einen Antrag?

Eine Antragstellung ist zurzeit nicht möglich. 

Wir informieren Sie in unserem Newsletter und im Kalender über die nächste Frist. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf dieser Seite können Sie sich Informationen zu den förderfähigen Ausgaben und eine Kurzzusammenfassung des Programms SCHULE:KULTUR! herunterladen. Die Dokumente sind barrierefrei. 

Infos zu förderfähigen Ausgaben

Zusammenfassung SCHULE:KULTUR!

Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Website von SCHULE:KULTUR! 

Zur Website

Laden Sie sich gerne unseren Einleger für Printmedien mit vertiefenden Einblicken, inspirierenden Projektfotos und allen Kontaktdaten herunter (nicht barrierefrei).

Einleger herunterladen

Förderkriterien

Sie können sich die Förderkriterien von SCHULE:KULTUR! als barrierefreie PDF-Datei herunterladen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne. 

Förderkriterien herunterladen

Kontakt

Sie sind in einer Kultureinrichtung tätig und haben Fragen oder suchen eine Partnerschule? Kontakten Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Daniel Görbing

Landeskoordination Kultur für ›SCHULE:KULTUR!‹

0151 558 280 20

d.goerbing@lkjnds.de