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Weitere Fördermöglichkeiten

Viele Wege führen zur Förderung

Wir geben Ihnen einen Kompass an die Hand. 

Die Kulturförderung in Deutschland und in Europa ist vielfältig. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl der verschiedenen Fördermöglichkeiten 

Diese Inhalte haben wir für Sie auch in einem Dokument mit Schlagwort-Suche zusammengefasst. 

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Vereinsarbeit

Förderung der (ehrenamtlichen) Arbeit

Das Programm ehrenWERT der Klosterkammer Niedersachsen fördert Fortbildungen von Ehrenamtlichen. Ihre Qualifizierungsmaßnahme passt zu ehrenWERT, wenn sie einen vorhandenen Bedarf deckt, Qualität und Nachhaltigkeit der freiwilligen Arbeit verbessert und einen persönlichen Gewinn für die Ehrenamtlichen darstellt. Die Qualifizierung darf jedoch keine berufliche Fort- oder Weiterbildung ersetzen. 


Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, vom Staat mit einem Gesetz im Jahr 2020 gegründet. ›Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes‹. Dies tut die Stiftung mit Beratung, Wissen und Förderung. Zum Beispiel gibt es eine Mikroförderung über 1.500 Euro mit fortlaufender Antragstellung und lediglich 8 Wochen Bearbeitungsfrist.


Die Schmid Stiftung ist eine operativ tätige Stiftung, die keine Gelder vergibt, sondern unterschiedliche Beratungsabgebote bietet, die auf Organisationsentwicklung zielen. Die Schmid Stiftung ist Teil der Pro Bono Allianz Deutschland

Zur Pro Bono Allianz gehört auch das Haus des Stiftens, das unter anderem Wissen oder Fördermittel für gemeinnützige Vereinigungen bietet. 


Fonds Soziokultur – Förderung von Organisationsprozessen. ›Profil: Soziokultur‹ unterstützt die strategische und zukunftsorientierte Entwicklung freier soziokultureller Organisationen. Ziel ist es, deren Strukturen langfristig zu stabilisieren und das Profil zu schärfen. Dabei sollte sich das beantragte Vorhaben in eine Gesamtstrategie der Organisation einbetten und nicht isoliert stehen. Gefördert werden interne Entwicklungsprozesse, die in Zusammenarbeit mit dem eigenen Team, externen Expert*innen sowie durch Erfahrungsaustausch erarbeitet werden. Förderung von mind. 5.000 Euro, max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Antragsfristen zweimal im Jahr, Mai und November.


Mentoringprogramm für weibliche Führungskräfte im Kulturbereich: Das Mentoring-Programm des Deutschen Kulturrates richtet sich an hochqualifizierte Frauen, die mit ihrer Karriere weiter voranschreiten möchten, eine Führungsposition im Kultur- und Medienbereich anstreben oder sich im Markt noch besser positionieren wollen. Alle Bewerberinnen sollten auf mindestens zehn Jahre Berufserfahrung zurückblicken. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.


Initiative Musik: Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft. Das Förder- und Exportbüro der Musikwirtschaft und Bundesregierung unterstützt die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Förderprogramme der Initiative Musik: Künstler*innenförderung, Infrastrukturförderung, Kurztourförderung, Digitalisierung, Technische Erneuerung / Sanierung


Übungsleiter-Förderung für Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik: Unterstützung der musikalischen Übungsleitung durch Zuschüsse zu den Honoraren von bis zu 307 Euro pro Übungsleitung.


Stiftung Lesen: Die Stiftung Lesen unterstützt Ehrenamtliche, Kitas, Schulen, Familien-, Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Methoden und Material wie zum Beispiel dem Vorlese- und Bücherkoffer. Die Stiftung Lesen organisiert den Bundesweiten Vorlesetag.

Ausstattung und rabattierte IT

Stifter-helfen– Das IT-Portal für Non-Profits: Das IT-Angebot des Haus des Stiftens, ›Stifter helfen‹ vermittelt an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits Sonderkonditionen für zahlreiche IT-Programme, dazu kommen einige Produktspenden, weitere Services sowie relevantes Knowhow. Eine Registrierung ist erforderlich. 


Webseitenförderprojekt: Eine Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung e. V. sind die Azubi-Projekte. Die Azubis erarbeiten gemeinsam mit Projektpartnern, z. B. aus den Bereichen der Kunst oder Kultur, einen individuellen, modernen Internetauftritt, der anschließend eigenständig – ohne Programmiererkenntnisse – gepflegt werden kann. Die Erstellung der Webseite ist für die Projektpartner kostenfrei – Kosten und Gebühren für die Einrichtung der Internetadresse und die Bereitstellung des Speicherplatzes (Hosting-Paket) sind mit Rabatt zu tragen. 

Wettbewerbe

Neue Ideen- und Projektumsetzung

Jugendkulturpreis: Wettbewerb für Projektideen von jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren aus Niedersachsen. Die ausgewählten 10 Ideen erhalten 1.000 Euro Preisgeld für die Umsetzung und dazu kommt projektbegleitende Unterstützung durch zwei Künstler*innen und ein Rahmenprogramm. 


GamesTalente-Wettbewerb für junge Einzeltalente und kleine Teams bis drei Personen zwischen 13 und 16 Jahren. Der einzureichende Beitrag oder die Idee stammt aus mindestens einer der Kategorien: Grafische Gestaltung, Spielmechanik, Programmierung, Musik und Sound, Story, Prototyp oder Fankultur (Einreichungsphase: 1. Jahresviertel) 


MIXED UP Kick-off: Die MIXED UP Kick-Off-Förderung: Für außergewöhnliche und neue Kooperationsideen zwischen Kultur und Schule oder Kitas. 


Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik ›alle für EINE WELT für alle‹: Alle zwei Jahre will der Schulwettbewerb Schüler*innen aller Klassenstufen dazu anregen, mehr über die Nachhaltigkeitsziele (BNE) und globale Zusammenhänge zu erfahren, aber vor allem auch, den eigenen Handlungsspielraum zu erkunden. Zu gewinnen gibt es über einhundert Preise im Gesamtwert von über 50.000 Euro. 


Hänsel+Gretel-Stiftungspreis: Die Deutsche Kinderschutzstiftung lobt jährlich 3 x 2.000 Euro für Projekte aus, die sich mit den Themen Kinderschutz und Kinderrechte befassen. Die Projekte können neu konzipiert werden, aber auch schon bestehen und weiterentwickelt werden, z. B. ein analoges in ein digitales Präventionsprojekt. Die Projektumsetzung soll mit dem 2.000-Euro-Förderbetrag realisierbar sein. Antragsberechtigt sind Fachstellen, Einrichtungen und Initiativgruppen z. B. Vereine, Stiftungen, Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen. Bewerbung jeweils im ersten Quartal eines Jahres. 


Hörspielwettbewerb für Kinder und Jugendliche: Eingereicht werden können bis zu drei Jahre alte Stücke bis 20 Minuten Länge, bei denen erkennbar ist, dass der Großteil der Produktionsarbeit von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 18 Jahren übernommen wurde, es genügt z. B. nicht, wenn Kinder nur Sprecher*innen sind – zusätzliche Beteiligung an Story, Schnitt, Ton, Regie oder Geräuschen etc. ist notwendig Auf dem Leipziger Hörspielsommer wird eine Shortliste der eingereichten Stücke vorgestellt und es werden ausgewählte Stücke durch eine professionelle Fachjury ausgezeichnet. 


Der Preis KULTURLICHTER wird für herausragende Projekte der Kulturellen Bildung verliehen, die entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Sie dürfen nicht abgeschlossen sein. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern. 

Erfolgreiche Projekte oder laufende Arbeit

Berlinale – Großer Kinderfilmpreis: Kinder und Jugendliche ehren die besten Filme mit den Gläsernen Bären im Rahmen der Berlinale. Zwei Internationale Jurys vergeben zudem Preise in den Wettbewerben Generation Kplus und Generation 14plus.


Der Deutsche Amateurtheaterpreis ist eine Auszeichnung, die alle zwei Jahre an Theatergruppen und Theatermacher für Inszenierungen in unterschiedlichen Genres vergeben wird. Prämiert wird dabei die künstlerische Leistung im ehrenamtlichen kulturellen Engagement. Entscheidend für die Auswahl ist, dass die Preisträger mit ihrer künstlerischen Arbeit exemplarisch für das aktuelle deutsche Amateurtheater stehen und gleichzeitig wegweisend und impulsgebend für die Amateurtheaterarbeit sind. 


Der Deutsche Lesepreis: In unterschiedlichen Kategorien können sich Einzelpersonen, Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen, die sich für die Leseförderung engagieren, jährlich bis Mitte des Jahres für den Deutschen Lesepreis bewerben. Prämiert werden sowohl innovative als auch bewährte Leseförderungsmaßnahmen. 


LYRIX: Internationaler Online-Wettbewerb für junge Lyrik. Jeden Monat können Jugendliche von 10 bis 20 Jahren ihre Gedichte zu einem bestimmten Thema online einreichen. Aus allen Einsendungen im Raum Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz wählen zwei Jurys jeden Monat sechs Gewinner*innen pro Altersklasse aus. Aus allen Monatsgewinner*innen werden wiederum 24 Jahresgewinner*innen ausgewählt und zu einer literarischen Reise eingeladen. 


Deutscher Multimediapreis mb21: Junge Medienmacher*innen bis 25 Jahre können sich jedes Jahr am Deutschen Multimediapreis mb21 beteiligen. Die eingereichten Projekte sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Der bundesweite Kreativwettbewerb prämiert digitale, netzbasierte und interaktive Projekte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Geldpreisen von bis zu 1.000 Euro (Einreichungsphase im Frühling). 


Bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte: Mit dem Dieter Baacke Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das BMBFSFJ beispielhafte Projekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit aus. Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen aus Deutschland können sich mit innovativen, originellen oder mutigen Projekten (aus dem Vorjahr oder noch laufend) zur Förderung von Medienkompetenz oder Partizipation im Sinne der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, Mädchen* und Jungen* oder Familien bewerben. Der Dieter Baacke Preis wird in sechs Kategorien vergeben, die mit jeweils 2.000 Euro dotiert sind. Bewerben bis 31. Juli jeden Jahres. 


Deutscher Musikrat: Diverse Wettbewerbe im Bereich Exzellenz- oder Talentförderungen, z. B. Jugend Musiziert 


Festivalbewerbungen für das Treffen der jungen Szene auf den Berliner Festspielen (jährlich) Theatertreffen der Jugend: Für Jugendliche, die an Schulen, in Theater-AGs oder freien Gruppen eigene Produktionen erarbeitet haben. 
Tanztreffen der Jugend: Für Jugendliche, die zeitgenössischen Tanz im weitesten Sinne als Ausdrucksform in ihren Produktionen erprobt haben. 
Treffen junge Musik-Szene: Für Jugendliche, die in Bands, Duos oder als Singer-Songwriter*innen eigene Texte und eigene Musik verbinden. 
Treffen junger Autor*innen: Für Jugendliche, die in eigenen Worten, in Prosa, Lyrik, Drama oder freier Form (Literatur) sich oder etwas Anderes ausdrücken wollen. 


Rauskommen! - Der Jugendkunstschuleffekt: Innovationswettbewerb des Bundesverbandes der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e. V. wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausgezeichnet werden innovative und kürzlich abgeschlossene oder laufende Projekte von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen mit mindestens einem der Schwerpunkte Zugangsbarrieren senken, Partizipation und Sichtbarkeit, Jugendkultur und digitale Kommunikation, Transferideen. Der 1. Preis ist mit 4.000 Euro dotiert, Bewerbungsfrist ist der 31. Mai eines Jahres. 


Dein Song für EINE Welt: Song Contest für selbst komponierte Songs, die sich mit globaler nachhaltiger Entwicklung auseinandersetzen. Alle zwei Jahre können sich junge Menschen zwischen 10 und 25 Jahren bewerben. Die Gewinnersongs werden professionell aufgenommen und produziert, zudem gibt es Geld- und Sachpreise.  


Deutscher Jugendfotopreis: Gesucht werden die besten Bilder von jungen Foto-Talenten bis einschließlich 25 Jahren. Der Fotowettbewerb ist offen für alle Themen und Motive. Zudem gibt es immer zusätzliche wechselnde Jahresthemen und einen Bereich für Experimente. 


Bildung für nachhaltige Entwicklung: Die Deutsche UNESCO-Kommission und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeichnen Institutionen aus, die sich für Bildung einsetzen und nachhaltige Entwicklung fördern. Bewerben können sich Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Vereine, Netzwerke und Kommunen. Erfolgreiche Bewerber*innen werden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und erhalten ein Auszeichnungslogo, sie profitieren von Vernetzung. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. 


Buchkindergarten: Das Gütesiegel ›Buchkindergarten‹ zeichnet Engagement für frühkindliche Leseförderung aus. Mit dem Gütesiegel werden die ausgezeichneten Kitas in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, neben dem Auszeichnungs-Logo gibt es auch eine Plakette und Urkunde. 


Der Deutsche Kinder und Jugendpreis: für laufende Projekte oder bei Bewerbung maximal ein halbes Jahr vergangen (Frist zu Beginn des Jahres): . Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürgerinitiativen. Es gibt ein Preisgeld für Projekte, in denen Kinder und Jugendliche sich für ihre Rechte und die Rechte anderer stark machen. 


Für kleine und mittlere Theater in Deutschland, die sich durch ihre künstlerische Vielfalt, durch modellhafte Betriebsstrukturen, besondere Leistungen zur ästhetischen Weiterentwicklung der darstellenden Künste oder durch innovative Strategien zur Publikumserweiterung ausgezeichnet haben: Theaterpreis des Bundes des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Mit Preisgeldern von insgesamt 500.000 Euro dotiert. Die Prämien sind zweckgebunden und sollen für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen verwendet werden.


Unbezahlbar und Freiwillig – der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement: Initiatoren sind die Sparkassen in Niedersachsen, die VGH Versicherungen und die Landesregierung Niedersachsen. Bewerben können sich Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen. Die Jury vergibt zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich loben die Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenpreis, dotiert mit 4.000 Euro, aus. 


MIXED UP prämiert gelungene Modelle der Zusammenarbeit zwischen Trägern der Kulturellen Bildung und Schulen. Der Wettbewerb wird ausgelobt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. Angesprochen sind bundesweit Kooperationsteams, die aus mindestens einem außerschulischen kulturellen Partner und einer Schule bestehen. 


ZukunftsGut – Kulturvermittlung von Kulturinstitutionen in Deutschland. Der Preis zeichnet zukunftsweisende Strategien und ihre Verankerung in kulturellen Institutionen aus. Prämiert werden gegenwartsbezogene Vermittlung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater sowie Kulturgeschichte. Bewerben können sich dementsprechend insbesondere Museen, Theater, Konzert-, Opern- und Literaturhäuser, die übergreifende Education- und Teilhabe-Programme entwickeln, um ihr kulturelles Erbe relevant zu machen für die Gegenwart und Zukunft. 

Projektförderung

Allgemeines

  • Eine Förderung kann fast ausschließlich für noch nicht begonnene zeitlich begrenzte Vorhaben beantragt werden (= Projektförderung). Es mag in seltenen Ausnahmen private Förderungen geben, die bereits begonnene Projekte unterstützen. Hierfür kommen vor allem lokale private Förderung in Frage. Häufig ist der persönliche Kontakt besonders wichtig.
     
  • Alles Wichtige ist jeweils in Förderrichtlinien, Förderkriterien oder Fördergrundsätzen zusammengefasst. Diese vor der Antragstellung zu lesen ist notwendig, denn die einzelnen Fördermöglichkeiten unterscheiden sich.
     
  • Nur selten wird ein Projekt vollumfänglich finanziert. Daher werden häufig mehrere Förderungen kombiniert. Achtung! Es gibt Einschränkungen, welche Förderungen kombiniert werden dürfen
     
  • Häufig ist die Gemeinnützigkeit eine Fördervoraussetzung. Dafür ist die vom Finanzamt ausgestellte, für 5 Jahre gültige Bestätigung notwendig. 

Unterschiede zwischen privater und öffentlicher Förderung


Private Förderung

  • Private Förderungen stammen zum Beispiel von privatrechtlichen Stiftungen, Fördervereinen, Verbänden oder Banken, Supermärkten, Kirchen, Wohltätigkeitsclubs … Die Förderkriterien leiten sich üblicherweise aus deren Satzung her. 
     
  • Tendenziell gilt (aber nicht ausschließlich): Je höher die Fördersumme, desto aufwändiger die Antragstellung. So kann es sein, dass private Förderer bei Ausschreibungen mit geringer Antragssumme (z. B. unter 3.000 Euro) schnell, also innerhalb weniger Monate, zu einer Förderentscheidung kommen und Anträge auch laufend gestellt werden können. 
     
  • Je mehr inhaltlichen und räumlichen Bezug eine private Förderung zu Ihrer Einrichtung oder Ihrem Projekt hat, desto flexibler können Sie Ihre Förderanträge stellen. 

Tipp: Es ist häufig sehr nützlich, Ihr fertig durchdachtes und konkretes Projekt vor der eigentlichen schriftlichen Bewerbung am Telefon persönlich vorzustellen.


Wohltätigkeitsclubs

  • Wohltätigkeitsclubs oder Service-Clubs sind Zusammenschlüsse von Menschen, die sich geschäftlich und privat vernetzen und sich gleichzeitig gemeinsam für gemeinnützige Zwecke einsetzen wollen. Die Clubs sind werteorientiert, aber nicht religiös oder politisch gebunden. Sie engagieren sich für humanitäre, soziale, medizinische, kulturelle und Bildungszwecke, je nach Club und lokaler Zusammensetzung. 
     
  • Die bekanntesten sind Rotary, Lions, Soroptimist oder Zonta. Typisch sind eigene Fundraising-Aktionen, bei denen die Clubs Geld für wohltätige Zwecke sammeln (Konzerte, Stände auf Weihnachtsmärkten,…). Mit den eingeworbenen Spenden werden Organisationen, Projekte oder Personen vor Ort unterstützt und häufig helfen die Mitglieder auch bei Veranstaltungen von Partnerorganisationen oder sozialen Einrichtungen tatkräftig mit. 

Tipp: Wohltätigkeitsclubs können auch angefragt werden, wenn kurzfristig eine Förderung abgesprungen ist, oder auch wenn noch ein kleiner Anteil Gegenfinanzierung durch Drittmittel fehlt. 


Öffentliche Förderung

  • Die öffentliche Förderungen von Kommune, Land, Bund oder EU legen Gesetzen und Verwaltungsvorgaben zu Grunde. Die Gesetze und Verwaltungsvorgaben müssen bereits bei der Mindestfördersumme befolgt werden. Es gibt bis zu unterschiedlichen Grenzbeträgen Vereinfachungen im Verfahren, z. B. der Vergabe von Aufträgen oder für die Form des Verwendungsnachweises. 
     
  • Häufig gibt es feste Antragsfristen, die ein bis zweimal im Jahr enden. Diese Art öffentlicher Förderung ist sehr formal und häufig wenig flexibel.

Sonderfall: Stiftungen mit staatlichen Mitteln

Das Land oder der Staat können Stiftungen des öffentlichen Rechts errichten – zum Beispiel die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) – oder des privaten Rechts errichten – zum Beispiel die Stiftung Niedersachsen. Je nach Satzungszweck und Auftrag ist die Antragsstellung mehr oder weniger komplex. 

Regionale Förderung

Besonderheiten

  • Der persönlicher Kontakt zum potentiellen Förderer ist möglich bzw. sinnvoll.
     
  • Die regionale Förderung ist vorrangig zur Ko-Finanzierung gedacht. Bitte beachten Sie bei Landesmitteln die Vorgaben: In der Regel ist keine Kombination mit weiteren Landesmitteln möglich. Erfragen Sie am besten vor der Antragstellung, ob es Ausnahmen gibt.
     
  • Die regionalen Besonderheiten sind den Fördernden bekannt und in der Regel wird ehrenamtliches Engagement besonders geschätzt.

Westniedersachsen − Wittmund bis Osnabrück

Regionale Kulturförderung aus Landesmitteln: für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege (Kulturgeschichte), der Soziokultur, (Sozial) der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden. Anträge bis 9.999 Euro als 50% Förderung (in Ausnahmen 70%). 


Stiftung für heimatkulturelle Jugendpflege in Ostfriesland Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Heimatpflege (Kulturgeschichte) im Raum des geografischen Ostfrieslands zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten für oder mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen: Niederdeutsche Sprache (Literatur, Theater, Lieder), regionale Geschichte, Erdkunde, Brauchtum, Küche, Tänze, Tanz und Musik, Landschafts- und Naturschutz. Anträge können formlos bis zum 14. März eines Jahres gestellt werden. 


Förderung durch Eigenmittel der Oldenburgischen Landschaft: Bevorzugt gefördert werden Projekte, deren Ziel es ist, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an die Kultur und Geschichte des Einzugsgebiets der Oldenburg Landschaft oder die Belange des regionalen Natur- und Umweltschutzes (BNE) heranzuführen. Antragsfristen für Projekte über 1.000 Euro sind 15. April, 15. August und 15. Dezember, Anträge mit kleinerem Volumen können laufend gestellt werden. 


Jugendförderung „Start your Art!“ im Einzugsgebiet der Oldenburgischen Landschaft. Projekte von und für Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren unter 1.000 Euro Förderung. Vorlaufzeit: drei Monate. 


Projektförderung aus Eigenmitteln des Landschaftsverband Osnabrücker Land für Projekte von regional herausgehobener oder überregionaler Bedeutung in Bezug auf: Geschichte des Raumes, Denkmalschutz, Denkmalpflege (Kulturgeschichte), Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen, Erforschung, Erhaltung und Gestaltung der natürlichen Landschaft einschließlich ökologischer und umweltschützerischer Aspekte, bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Soziokultur (Sozial), Volkskunde und Brauchtum, Pflege der heimatlichen Literatur und der plattdeutschen Sprache, Ausstattung und Pflege von Kultur- und Heimatpflege dienenden Einrichtungen. 


Die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück ist Mitglied im Landschaftsverband Osnabrücker Land. Zu den Aufgaben der historischen Landschaft gehört die Förderung von kulturellen, sozialen und identitätsstiftenden Projekten. 


EWE Stiftung: In Niedersachsen in der Region Ems-Weser-Elbe. Über Projekte bis zu 9.999 Euro Antragssumme wird alle zwei Monate entschieden, ab 10.000 Euro gilt ein längerer Vorlauf. Gefördert werden Projekte mit dem Ziel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung oder Kunst und Kultur. Im nordwestlichen Niedersachsen kommt der Förderung des ländlichen Raums eine besondere Bedeutung zu. Im besonderen Fokus stehen aktuell die Wirkungsfelder Demokratie- und Sozialkompetenz, MINT- und Umweltbildung (BNE) sowie Kulturvermittlung. Eine vorherige Kontaktaufnahme wird Erstantragstellenden empfohlen. 


Borkum-Stiftung: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, von Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege (Kulturgeschichte), von Heimatpflege, von Gesundheit und Sport, von religiösen Zwecken und des demokratischen Staatswesens auf der Insel Borkum, von Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege. 


Weitere lokale Fördermöglichkeiten finden Sie über die Stiftungssuche.

Mittleres Niedersachsen − Cuxhaven bis Nienburg

Regionale Kulturförderung aus Landesmitteln: für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege (Kulturgeschichte), der Soziokultur, (Sozial), der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden. Anträge bis 9.999 Euro als 50% Förderung (in Ausnahmen 70%). 


Förderung aus Eigenmitteln des Landschaftsverbands Stade: Zusätzlich zu den anderen Förderprogrammen fördert der Landschaftsverband Stade aus eigenen Mitteln Kulturprojekte im Elbe-Weser-Dreieck, die den Kriterien ›Qualität‹, ›regionale Ausstrahlung‹, ›infrastrukturelle Bedeutung‹ oder ›Nachhaltigkeit‹ entsprechen. Es stehen Fördermittel pro Jahr im Umfang von ca. 10.000 Euro zur Verfügung.


Förderung aus Eigenmitteln des Landschaftsverband Weser-Hunte: Regional bedeutende Projekte der Kultur- und Heimatpflege (Kulturgeschichte), insbesondere in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Heimatpflege und -kunde sowie bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke. 


Die Hoya-Diepholz‘sche Landschaft ist Mitglied im Landschaftsverband Weser-Hunte und fördert zudem aus Eigenmitteln kulturelle und soziale Projekte. Bei der Förderung von Bildungseinrichtungen und sozialen Projekten wird darauf geachtet, dass vor allem auch Jugendliche von den Maßnahmen profitieren.


EWE Stiftung: In Niedersachsen in der Region Ems-Weser-Elbe. Die Stiftung fördert einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Über Projekte bis 9.999 Euro Antragssumme wird alle zwei Monate entschieden, ab 10.000 Euro gilt ein längerer Vorlauf. Gefördert werden Projekte mit dem Ziel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung oder Kunst und Kultur. Im nordwestlichen Niedersachsen kommt der Förderung des ländlichen Raums eine besondere Bedeutung zu. Im besonderen Fokus stehen aktuell die Wirkungsfelder Demokratie- und Sozialkompetenz, MINT- und Umweltbildung sowie Kulturvermittlung. Eine vorherige Kontaktaufnahme wird Erstantragstellenden empfohlen. 


Stiftung Sparda-Bank Hannover: Stiftungszweck ist die Förderung von sozialen Maßnahmen und Institutionen (Mildtätigkeit), Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport. Fördergebiet ist das ehemalige Bahndirektionsbezirk Hannover in den drei Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe). 


Bürgerstiftung Achim: Aufgabe der Bürgerstiftung ist es Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, öffentliche Gesundheitspflege, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz in der Stadt Achim zu fördern und weiter zu entwickeln. 


Weitere lokale Fördermöglichkeiten finden Sie über die Stiftungssuche.

Nordöstliches Niedersachsen − Harburg bis Gifhorn

Regionale Kulturförderung aus Landesmitteln: für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege (Kulturgeschichte), der Soziokultur, (Sozial), der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden. Anträge bis 9.999 Euro als 50% Förderung (in Ausnahmen 70%). 


Förderung aus Eigenmitteln des Lüneburgischen Landschaftsverband: für Projekte mit großer regionaler Bedeutung und Ausstrahlung, die nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen, die die regionale Identität (Kulturgeschichte) stärken und das kulturelle Erbe bewahren, die mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren. Anträge ab 1.000 Euro, in Ausnahmen ab 500 Euro. 


Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg ist Mitglied im Lüneburgischen Landschaftsverband und fördert entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten Aufgaben auf dem Gebiet der Kultur- und Heimatpflege (Kulturgeschichte) und der Wissenschaftsförderung. Vorzugsweise werden eher ›kleinere‹ Projekte gefördert, die einerseits bei den großen institutionellen Sponsoren keine große Aufmerksamkeit finden, andererseits aber geeignet sind, die Identifizierung der Bevölkerung mit ihrer speziellen Tradition und Kultur zu stärken. 


Stiftung Sparda-Bank Hannover: Stiftungszweck ist die Förderung von sozialen Maßnahmen und Institutionen (Mildtätigkeit), Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport. Fördergebiet ist das ehemalige Bahndirektionsbezirk Hannover in den drei Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe). 


Weitere lokale Fördermöglichkeiten finden Sie über die Stiftungssuche.

Schaumburg bis Helmstedt

Regionale Kulturförderung aus Landesmitteln: für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege (Kulturgeschichte), der Soziokultur, (Sozial), der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden. Anträge bis 9.999 Euro als 50% Förderung (in Ausnahmen 70%). 


Förderung aus Eigenmitteln des Landschaftsverband Hildesheim: aus eigenen Mitgliedsbeiträgen und den Mitteln der VGH-Versicherungen werden Kulturprojekte aus den Bereichen der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten (Kulturgeschichte), der Denkmalpflege und der Heimatpflege / -kunde gefördert; Antragsfristen: Januar, Mai, September. 


Förderung aus Eigenmitteln der Schaumburger Landschaft: zu fördernde Projekte müssen inhaltlich von überörtlicher oder örtlich beispielhafter Bedeutung sein oder die Zusammenarbeit mehrerer Träger beinhalten und einen Bezug zum Vereinsgebiet haben. 


Förderung aus Eigenmittel des Landschaftsverband Hameln-Pyrmont wird zusammen mit der Regionalen Kulturförderung aus Landesmitteln ausgeschrieben. 


Die Hildesheimer Landschaft ist Mitglied des Landschaftsverband Hildesheim und fördert ebenfalls kulturelle oder soziale Projekte. 


Calenberg-Grubenhagensche Landschaft: eingeschränktes Fördergebiet – siehe Webseite. Die CGL ist Mitglied der Landschaftsverbände Hameln-Pyrmont und Südniedersachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vergibt die CGL Mittel der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH Versicherungen) sowie des Calenberger Kreditvereins. Über die Förderanträge wird dreimal im Jahr entschieden (Februar, Juni, Oktober). Ziel der Förderung ist es kulturelle Projekte zu ermöglichen, die einen regionalen Bezug haben und die Identität und Vielfalt der Region stärken. Dabei sollen kulturelle Aspekte aller Art im Fokus stehen und ehrenamtliches Engagement unterstützt und gestärkt werden. Im Bereich der Jugendsozialhilfe sollen Notlagen gemindert und Teilhabe ermöglicht werden. 


Region Hannover: Die Region Hannover fördert Vorhaben Kultureller Bildung aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum (Kulturgeschichte) und Musik. Gefördert wird vornehmlich in den Umlandkommunen bis max. 10.000 als Teilfinanzierung (maximal 90%). Förderfähig sind u.a. Kooperationen zwischen Kulturinstitutionen, die Umsetzung von Konzeptionen und Weiterbildungsmaßnahmen. Investitionen können bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro gefördert werden. 


Kulturregion Hannover Die Stiftung Kulturregion Hannover unterstützt Kunst und Kultur in der Region Hannover. Ein besonderes Augenmerk legt die Stiftung bei ihrer Förderung auf zeitgemäße Inhalte und ungewöhnliche Formate. Sie unterstützt Vorhaben mit mutigen und nachhaltigen Konzepten aller kultureller Sparten, gerne auch im ländlichen Bereich. Um vorherige telefonische Kontaktaufnahme wird explizit gebeten. Zwei Sitzungstermine pro Jahr (Sommer und Herbst). 


Innovationsfonds Kunst & Kultur: Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Förderung bis 2026 fort. Unter der Setzung von drei Förderschwerpunkten werden innovative Impulse für die Kulturlandschaft Hannovers und besonders ideenreiche, interdisziplinäre Projekte gefördert. Dadurch wird ein Beitrag zur innovationsfreundlichen Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft der Landeshauptstadt geleistet. 


ZUSAMMEN-HÄLT-STARK – Regionsfonds für Vielfalt und Teilhabe: Für Projekte, die das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer, kultureller und religiöser Prägung in der Region Hannover fördern und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte dienen. Das allgemeine Verfahren fördert umfangreiche Projekte bis 40.000 Euro und max. zwei Jahren Dauer, in einem vereinfachten Verfahren werden jährlich Mikroprojekte bis 5.000 Euro gefördert. 


Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung: Region Hannover. Die Stiftung fördert vorrangig von ihr selbst initiierte Projekte. In Ergänzung dazu können Anträge auf Förderung formlos gestellt werden. Die Bereiche sind Medizin und Gesundheitspflege mit Schwerpunkt Naturheilkunde; Ökologischer Landbau und gesunde Ernährung; Naturschutz; Alten- und Pflegeheime, Kinderbetreuung und Ausbildung sowie Städtebau (Hannover). 


Eigenmittel der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz: Die SBK fördert zudem aus ihrem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds Vorhaben im Bereich der Kultur insbesondere zur Braunschweigischen Identität, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der kulturellen Jugendbildung, der Literatur, der Museen, der Musik und der Soziokultur (Sozial) sowie spartenübergreifende Vorhaben. Hinzu kommen denkmalpflegerische Vorhaben (Kulturgeschichte / Erinnerung) in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.


Stiftung Sparda-Bank Hannover: Stiftungszweck ist die Förderung von sozialen Maßnahmen und Institutionen (Mildtätigkeit), Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport. Fördergebiet ist das ehemalige Bahndirektionsbezirk Hannover in den drei Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe). 


Weitere lokale Fördermöglichkeiten finden Sie über die Stiftungssuche.

Südniedersachsen

Regionale Kulturförderung

Projekte, die im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverband Südniedersachsen durchgeführt werden können bis zu 50% gefördert werden – die Förderkriterien für Projektförderung durch Eigen- und Landesmittel legen besondere Schwerpunkte auf: „Teilhabe ausweiten“ mit 3-facher Gewichtung, hier ist in den Kriterien auch Kulturelle Bildung verortet, und „Vielfalt fördern“ mit 2-facher Gewichtung. Antragstermine 4 x im Jahr zum Quartalsende. 


Im Landkreis Goslar wird die Regionale Kulturförderung durch den Regionalverband Harz e. V. koordiniert: Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache und oberharzer Mundart, der innovativen Heimatpflege (Kulturgeschichte), der Soziokultur (Sozial), der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden. Anträge bis 9.999 Euro als 50% Förderung (in Ausnahmen 70%). 


Calenberg-Grubenhagensche Landschaft: eingeschränktes Fördergebiet – siehe Webseite. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vergibt die CGL Mittel der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH Versicherungen) sowie des Calenberger Kreditvereins. Über die Förderanträge wird dreimal im Jahr entschieden (Februar, Juni, Oktober). Ziel der Förderung ist es kulturelle Projekte zu ermöglichen, die einen regionalen Bezug haben und die Identität und Vielfalt der Region stärken. Im Fokus stehen kulturelle Aspekte aller Art und die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements. Im Bereich der Jugendsozialhilfe sollen Notlagen gemindert und Teilhabe ermöglicht werden. 


Stiftung Sparda-Bank Hannover: Eingeschränktes Fördergebiet – Karte auf Webseite beachten. Stiftungszweck ist die Förderung von sozialen Maßnahmen und Institutionen (Mildtätigkeit), Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport. Fördergebiet ist das ehemalige Bahndirektionsbezirk Hannover in den drei Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe). 


Weitere lokale Fördermöglichkeiten finden Sie über die Stiftungssuche.

Landesweite Förderung

Besonderheiten

  • Sehr großer Pool an Antragstellenden
     
  • Das Interesse am geplanten Projekt muss in der Regel erst geweckt werden.
     
  • Die regionalen Besonderheiten sind den Fördernden ggf. unbekannt. 
     
  • Besonders geeignet für sogenannte ›Leuchtturmprojekte‹ – innovative Projekte mit guter Öffentlichkeitswirkung

Eine Auswahl

VGH-Stiftung: Die VGH-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen (weite Teile Niedersachsens –ohne Ostfriesland, ohne Oldenburger Land und ohne Teile im Braunschweiger Land). Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung, Literatur, Denkmalpflege und Wissenschaft. Im Bereich Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege fördert die Niedersächsische Sparkassenstiftung, Zuständig ist weitgehend derselbe Personalstamm, wie bei der VGH-Stiftung. 


Regionale Sparkassenstiftungen: In Deutschland gibt es eine große Anzahl Sparkassenstiftungen. Ob die Sparkasse in Ihrer Region eine oder mehrere Stiftungen hat, erfahren Sie auf der Website der jeweiligen Sparkasse.


Klosterkammer Hannover: Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in weiten Teilen Niedersachsens (ohne die „alten Länder Braunschweig und Oldenburg“) unter anderem in den Bereichen Bildung (schwerpunktmäßig Kulturelle Bildung) und Soziales (Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligte Gruppen) 50% Förderung, unter 50.000 Euro entscheiden Hausinterne Beratungsgremien binnen 3 Monaten (laufende Bewerbung möglich). Flyer mit Förderkriterien


Stiftung Niedersachsen: Gefördert werden innovative Projekte von hoher künstlerischer Qualität in den Bereichen Bildung & Wissenschaft, Kunst, Literatur, Musik, Theater & Tanz und Soziokultur (Sozial). Eine Checkliste ökologische Nachhaltigkeit ist verpflichtend mit einzureichen. 

Wichtige Kriterien sind eine überörtliche Ausstrahlung, die Eröffnung von Teilhabe, nachhaltige Wirkung, neue Wege der Vermittlung, die Pflege von Kooperationen und die Professionalität der Durchführung. Förderentscheidungen werden fünfmal pro Jahr getroffen. 

Förderung durch Landesmittel

Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Infos für Antragstellende

  • Es gelten die Vorgaben der aktuell bis Ende 2025 befristeten Kulturförderrichtlinie, ergänzt durch spezifische Richtlinen oder Förderkriterien der einzelnen Fachbereiche.
     
  • Landesförderung übernimmt in der Regel einen Teil der Projektkosten. Der Prozentsatz liegt üblicherweise zwischen 50 und 70%.  Weitere Drittmittel oder Eigenmittel sind notwendig. Unentgeltliches ehrenamtliches Engagement kann – je nach Richtlinie – den notwenigen Anteil an Dritt- oder Eigenmitteln reduzieren.
     
  • Die Förderungen benötigen in der Regel eine längere Vorlaufzeit, die Anträge sind zu festen Fristen einzureichen (einmal im Jahr oder zweimal im Jahr). 

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat für Kunst und Kultur im Jahr 2025 eine Fördersumme von rund 285 Millionen Euro bereitgestellt. (Stand: 23.05.2025)

Drei Säulen bilden die Basis der Kulturförderung in Niedersachsen durch das MWK:

  1. Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen. Unter anderem von sechs Landesmuseen, drei Staatstheatern sowie von Kulturfachverbänden, wie der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen, dem Landesverband der Kunstschulen und dem Landesverband Soziokultur Niedersachsen.
     
  2. Projekt- und Programmförderung. Hier fördert Land innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter, die in der Fördersumme über 10.000 Euro liegen. Informieren Sie sich über aktuelle Ausschreibungen im Kulturbereich
     
  3. Regionale Kulturförderung mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, die mit Mitteln des Landes Kunst und Kultur vor Ort fördern und in der Regel eine Fördersumme von unter 10.000 Euro vergeben.

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Förderprogramme aus dem Bereich Soziales können unter Umständen auch für Projekte der Kulturellen Bildung in Frage kommen, zum Beispiel im Bereich Inklusion oder Teilhabe


Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement: Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken; Projektauswahl durch Jury; unterschiedliche Teil-Förderprogramme. 

Landeszentrale für politische Bildung

Förderprogramme im Bereich politischer Bildung können für Projekte der Kulturellen Bildung in Frage kommen, zum Beispiel Kunstprojekte der politischen Medienbildung.
 

Kultusministerium

Die Mittel werden über den Landesmusikrat vergeben. 


Aktionsprogramm Hauptsache Musik: überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte in ganz Niedersachsen zur Entwicklung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesstätten. Anträge bis 15. Nov. für das Folgejahr


Klasse mit Musik: Gefördert werden Schulen, die eine Musizierklasse (1.–6. Klasse) in Kooperation mit außerschulischen Partnern im Instrumentalunterrichtmit einem langfristigen Klassenmusizierkonzept im regulären Musikunterricht neu einrichten. Es gibt einen Zuschuss für Sach- oder Personalkosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro über den Zeitraum von 2 Jahren.


Chancenbudgets der Startchancen Schulen: Am Startchancen-Programm nehmen über 400 Schulen in Niedersachsen teil. Es hat zum Ziel, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Dabei geht es nicht einfach nur um finanzielle Unterstützung des Bundes, sondern auch um systemische Veränderungen und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens.

Die Programmschulen erhalten ›Chancenbudgets‹, über deren Verwendung sie im Sinne der o. g. Zielsetzung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen weitestgehend eigenverantwortlich und je nach konkretem Bedarf vor Ort entscheiden können. Dazu können auch Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung gehören. Hier geht es zur Liste der Schulen.

Bundesweite Förderung

Eine Auswahl

Deutsche Postcode Lotterie: Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt (max. 80% Förderung). Es gibt drei Förderungskategorien: Es gibt eine Förderung mit max. 30.000 Euro pro Projekt, eine Förderung mit max. 100.000 Euro pro Projekt und eine weitere Förderung mit max. 250.000 Euro pro Projekt. 


Kulturarbeit an Schulen: Die Neumayer Stiftung vergibt Fördermittel an Schulen, welche in Kooperation mit außerschulischen Expert*innen Kulturprojekte in Form von Projektwochen für einen gesamten Jahrgang und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Schulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz anbieten. Das Projekt findet anstatt des regulären Unterrichts und in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften statt. Antragsteller sind die Schulen zusammen mit Förderverein oder mit gGmbH als Schulträger. Gefördert wird mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro. 


Deutsche Bank Stiftung: Die Deutsche Bank Stiftung unterstützt Projekte in Deutschland, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Kontakt zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Unser besonderes Engagement gilt nachhaltigen Projekten, die sich auf den Schnittstellen unserer Förderbereiche bewegen, die also soziale, kulturelle und Bildungsaspekte miteinander verbinden. Keine Klassenfahrten oder Veranstaltungen.


PwC-Stiftung: Die Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Antragsfristen 2x im Jahr, ca. 4-5 Monate Bearbeitungszeit vor einer evtl. Bewilligung. 


Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Die Deutsche Kinder und Jugendstiftung fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in Zusammenarbeit mit einem sozialen oder kulturellen Träger (=Antragstellend). Junge Menschen werden dabei unterstützt, ihr alltägliches Umfeld mitzugestalten. Wichtig ist, dass die Projektidee von den Kindern und Jugendlichen initiiert, entwickelt und möglichst eigenverantwortlich – mit Unterstützung des antragstellenden Trägers – umgesetzt wird.


Doris-Wuppermann-Stiftung: fördert Projekte in den Themenfeldern; Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit, demokratisch gestalteter Klimaschutz oder Bewahrung von Erinnerungskultur. Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gewährt.


Förderfonds Demokratie: Die Stiftung Bildung fördert kreative Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen, z. B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Die Projektideen sollten von jungen Menschen initiiert sein, die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Schulförderverein. 


KLAPPE AUF! für Demokratie und Kinderrechte: ist ein Programm des Landesverbands für Kinder- und Jugendfilm Berlin und richtet sich bundesweit an Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Schwerpunkt ist die Förderung politischer Mitsprache. Kinder- und Jugendgruppen profitieren von Coachings, einer Filmproduktion und selbstverwalteten Projektbudgets. 


Amadeu Antonio Stiftung: Das Ziel der Stiftung ist es, eine zivile Gesellschaft zu fördern, die antidemokratischen Tendenzen entgegentritt. Dafür unterstützt sie Projekte und Initiativen, die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft engagieren, für Minderheitenschutz und die Menschenrechte eintreten und sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzen. Bei Anträgen bis zu 2.500 Euro beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen, bei Anträgen über 2.500 Euro mindestens drei Monate.


Aktion Mensch: Aktion Mensch fördert in zahlreichen unterschiedlichen Förderprogrammen Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für Menschen mit Behinderung, für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Ein Förderfinder erleichtert die Vorauswahl. Unter Umständen kann eine Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII erforderlich sein. 


Commerzbank-Stiftung: Die Commerzbank-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales und Wissenschaft in Deutschland – immer mit dem Ziel, einen werthaltigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu leisten. Im Bereich Kultur liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Kulturelle Vermittlung für mehr gesellschaftliche Teilhabe, Strategieentwicklung und Transformationsprozesse, Partizipation und Vielfalt, Community Building & Outreach Programme. Die Anträge können ganzjährig und formlos erfolgen. 


Crespo Foundation: Bis 2039 fördert die Crespo Foundation als Verbrauchsstiftung Projekte im Bereich Kunst und Kulturelle Bildung. Die Crespo Foundation tritt dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt zu leben und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Regional konzentriert sich die Stiftung auf Frankfurt, Hessen, Rhein-Main-Gebiet und in thematischer Ergänzung auch auf bundesweite Förderungen. In Partnerschaft mit anderen Stiftungen oder mit Ministerien initiiert die Crespo Foundation Förderprogramme und Maßnahmen – zum Beispiel das Fliegende Künstlerzimmer als Programm für kulturelle Schulentwicklung in Hessen. 


Deutsches Hilfswerk der deutschen Fernsehlotterie: Gefördert werden Maßnahmen und insbesondere soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen, die der Jugend-, Familien-, Alten- und Gesundheitshilfe dienen. Die geförderten Projekte sollen die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Ein Eigenanteil zwischen 10 und 20 Prozent ist erforderlich. Auch anteilige Unterstützung von Erstausstattungs- und Bauprojekten.


denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule: Förderprogramm für Schulen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Teilnehmende Schulen ab der Jahrgangsstufe 5. werden fachlich und organisatorisch begleitet und finanziell unterstützt. Bewerbungszeitraum: jährlich von 01. März bis 02. Mai

Schuljahresprojekte: Förderung von 1.900 Euro 

Projektwochen oder Projektphasen in der Sekundarstufe I und II: Kostenerstattung von 300 Euro 


Förderung von Gedenkstättenfahrten: Gefördert werden außerschulische Fahrten von Jugendgruppen (über 14 und unter 27 Jahre zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendplans (KJP). Dauer einer Gedenkstättenfahrt beträgt mindestens 4 und höchstens 8 Programmtage, Dauer vor Ort mindestens zwei Tage. Pro Gruppe werden maximal 30 Teilnehmende gefördert. Antragsberatung über das internationale Bildungs- und Begegnungswerk (IBB). 


Robert Bosch Stiftung: Die Robert Bosch Stiftung fördert Kultur im thematischen Kontext von Globalen Fragen. Der Fokus liegt auf Projekten in den Themenfeldern Demokratie, Einwanderungsgesellschaft, Frieden, Klimawandel, Migration und Ungleichheit, Völkerverständigung, Bildung und Gesellschaft. 


Deutsch-Türkische Jugendbrücke (DTJB): fördert allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen in Deutschland, die in Kooperation mit türkischen Partnerschulen Austauschprojekte durchführen und den Schwerpunkt auf eines der folgenden Themen legen: Inklusion und Vielfalt, Demokratie und Teilhabe, digitale Bildung oder Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit.

Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden aus Deutschland und der Türkei. Vorbereitende Besuche von Lehrkräften können ebenfalls gefördert werden. Jährliche Ausschreibung in der Regel im Herbst. 

Im Programm KJP Matching Fund können Träger der Jugendhilfe, die einen Jugend- oder Fachkräfteaustausch mit Teilnehmenden aus der Türkei organisieren, Kofinanzierung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie für die Begegnung Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erhalten.


Deutsch-Tschechischer-Zukunftfonds: Der Deutsch-Tschechische Zukunftfonds fördert Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literarische Veranstaltungen und Dokumentarfilme. Voraussetzung für die Durchführung ihres Projekts ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land. 4 Bewerbungsfristen pro Jahr. Dazu kommen Sonderausschreibungen wie z. B. ›Auf geht’s!‹ mit bis zu 5.000 Euro für Kinder- und Jugendbegegnungen. 


Deutsch-Französische-Jugendwerk: Das Deutsch-Französische-Jugendwerk bieten Organisationen Unterstützung und teilweise Förderung für die Organisation von Austausch- oder Begegnungsprojekten. Zum Beispiel „Kulturbegegnungen organisieren“, um junge Hobbykulturtätige in Deutschland und Frankreich im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zusammen zu bringen. Das ganze Jahr über startet das DFJW verschiedene Ausschreibungen für seine schulischen und außerschulischen Partner.


con moto foundation: Die con moto foundation ist eine fördernde Stiftung, die sich auf musikpädagogische Projekte spezialisiert hat. Antragstellung laufend mit einer kurzen Zielbeschreibung des Projekts. 


HörForscher!: Das Programm des Netzwerkes Junge Ohren e.V., der Stiftung Zuhören und der PwC-Stiftung, wird mit zwei frei wählbaren Schwerpunkten „Sprache & Medien“ sowie „Musik & Klang“ an Schulen angeboten. Es richtet sich an Schulklassen und AGs der Sekundarstufe I (5. Bis 10. Klasse). Im Fokus steht die Sensibilisierung der Jugendlichen für ihre akustische Umwelt, das kreative Gestalten mit Klängen und Geräuschen sowie die eigene Verwirklichung von Ideen künstlerisch und medial. 


Deutscher Literaturfonds: fördert in der Projektförderung bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.


Literanauten: Leseförderungsprojekt, das Jugendliche zur aktiven Mitgestaltung einlädt. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf dem Peer-to-Peer-Ansatz: Leseaffine, in Leseclubs, Literaturjurys oder Schreibgruppen organisierte Jugendliche werden zunächst geschult und dann selbst motivierend aktiv mit dem Ziel mehr Kinder und Jugendliche für Bücher zu begeistern. Für sie und mit ihnen entwickeln die Literanauten regionale Events und Formate, bei denen das Buch im Mittelpunkt steht. Eine Bewerbung ist jederzeit beim Arbeitskreis für Jugendliteratur (AKJ) möglich. 


Fonds Soziokultur : Allgemeine Projektförderung: Für Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Relevant sind die aktive Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen, die Arbeit mit einem kulturellen Medium und ein Modellcharakter des Projekts. Mind. 5.000 Euro, max. 30.000 Euro, jedoch max. 80 % des Gesamtbudgets. Zwei Antragsfristen: 02.05. und 02.11. eines jeden Jahres. 


U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen: Mikroprojektförderung des Fonds Soziokultur für eigenverantwortliche Projekte von Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Für Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Max. 4.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Das gesamte Budget des Projektes muss unter 8.000 Euro liegen! Zwei Antragsfristen: 02.05. und 02.11. eines jeden Jahres. 


Verein Spiel des Jahres: Mit dem Ziel, Spiel als Kulturgut in Familien und Gesellschaft zu fördert wird jährlich ein Schwerpunkt in der Projektförderung ausgelobt. Langfristige Projekte können zusätzlich gefördert werden, das können Ausstellungen, Buchprojekte, wissenschaftliche Forschungen, Medienprojekte usw. sein. Der Verein Spiel des Jahres ist auch Initiator der Initiative „Spielend für Toleranz“ und unterstützt Veranstaltungen mit einem Spiele- und Servicepaket, mit Brett- und Kartenspielen, die ohne große Worte auskommen und ohne tiefere Deutschkenntnisse spielbar sind. 


Die Projektförderung vom Bund Deutscher Amateurtheater soll die Entwicklung von Amateurtheatern hin zu innovativen Arbeitsweisen unter Berücksichtigung künstlerischer Gesichtspunkte unterstützen und so Entwicklungsimpulse setzen. Eher kleines Finanzvolumen, alle zwei Jahre, abwechselnd mit dem Deutschen Amateurtheaterpreis zur Förderung der Entwicklung im ehrenamtlichen Bereich. 

Förderung durch Bundesmittel

Allgemeines und Förderdatenbank

  • Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Darüber hinaus gibt es einige Bundesförderprogramme in unterschiedlicher Form und Gestaltung. Die Richtlinien unterscheiden sich sehr. 
     
  • Die Anträge können unter Umständen verhältnismäßig aufwendig sein.
     
  • Drittmittel oder Eigenmittel sind nicht unbedingt notwendig oder nur zu einem geringen Anteil.  
     
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet eine Förderdatenbank für Länder, Bund und EU 

Eine Auswahl

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023-2027): Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Projekte für 3- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in Verhältnissen leben, die den Zugang zur Bildung erschweren. Die Angebote sind außerschulisch und werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt. Dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen. Die Mittel werden über bundesweite Verbände und Initiativen verteilt. Die Servicestelle der LKJ Niedersachsen berät und informiert landesweit über die allgemeinen Grundlagen und unterstützt bei der Suche nach dem passenden Förderer


Kunst- und Kulturförderung durch den Kulturstaatsminister. Im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind rund 2,3 Milliarden Euro für die Unterstützung von Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung vorgesehen. 

Zum Beispiel das Programm ›Aller.Land‹, ein gemeinsames Programm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) als Programmpartner. Bis 2025 wurden die Modellregionen ausgewählt, die bis 2030 Projekte durchführen. Entstehen sollen Kulturvorhaben unter anderem zu den Themen Kultur, Partizipation und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Räumen. 

Ein weiteres Beispiel für unterschiedliche Fördermöglichkeiten ist der Fonds Darstellende Künste 


Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) im erheblichen Bundesinteresse liegende Maßnahmen der Kinder und Jugendhilfe nichtstaatlicher Organisationen, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind und die ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können u.a. mit folgenden Zielen: Kinder- und Jugendarbeit und außerschulische Kinder- und Jugendbildung (Politische Jugendbildung, Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit sowie internationale Jugendarbeit), Jugendsozialarbeit und Integration, Antragsfrist jeweils 30. November für Projekte imFolgejahr.


Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden: Im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm ›Gesellschaftlicher Zusammenhalt‹ (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Für neukonzipierte Projekte, die einen Beitrag zum Abbau von Rassismus und rassistischer Diskriminierung sowie Antisemitismus und Vorurteile jeglicher Art leisten und ein diskriminierungsfreies Leben in einer demokratischen, vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft fördern. Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Kalenderjahre, mit einer maximalen Fördersumme von 70.000 Euro jährlich und möglichst 10 Prozent Einbringung von Eigenmitteln. Interessebekundung bis 30.6. für Projekte im Folgejahr. 


Engagement Global: Verschiedene Fördermöglichkeiten für Einzelpersonen, Schulen, Organisationen oder Kommunen mit dem Ziel der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit.Der alleinige Gesellschafter der gGmbH ›Engagement Global‹ ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es gibt Förderung für Austauschprojekte, Projekte im Ausland und für Projekte in Deutschland wie zum Beispiel Engagiert die Welt gestalten

Für ein entwicklungspolitisches Bildungsprojekt in Deutschland. Fördersumme von bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger. Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt in der Regel 25 Prozent. Für Schulen, Kindergärten, Kitas und rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte beträgt er zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 


Demokratie Leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit: Mit dem Bundesprogramm unterstützt das BMBFSFJ jetzt in seiner 3. Förderperiode (2025 bis 2032) das zivile Engagement von Initiativen und Vereinen. Die Projekte werden in fünf Programmbereichen und einem Bereich für Sondervorhaben durchgeführt. Im Programmbereich ›Innovationsprojekte‹ werden innovative Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert, die der Entwicklung und Erprobung neuer Arbeitsansätze und neuer Wege der Zielgruppenerreichung dienen. Die Projekte sind entlang der Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismus Prävention gegliedert. Themen: Demokratie, Partizipation, Vielfalt, Inklusion, Teilhabe, Kinderrechte


Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Förderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen, Eigen- und oder Drittmittel von 20% sind notwendig. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Zudem initiiert die Kulturstiftung des Bundes eigene mehrjährige Programme, Fonds und Initiativen mit weiteren Fördermöglichkeiten

Förderung aus EU-Mitteln

Allgemeines und Förderdatenbank

  • Gefördert werden grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte gefördert, d. h. Projekte, die z. B. in (Kooperation mit) zwei Ländern stattfinden. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Mobilitätsförderung. Dies bedeutet, dass z. B. Reisekosten (Bus, Bahn, Flug) oder Aufenthaltskosten (Unterkunft, Verpflegung im Gastland) gefördert werden. 
     
  • In der Regel sollten Sie mehr Zeit und einen längeren Vorlauf für Ihren Antrag einplanen. Dieser ist häufig umfangreicher, da der benötigte Geldbetrag für diesen Zweck (Budget) meist höher ist als bei Projekten im Inland. Außerdem sind Ausschreibungen möglicherweise in englischer Sprache verfasst, sodass Sie die Anträge auch auf Englisch stellen. Allerdings werden Ihnen oft auch höhere Mittel (Finanzvolumen) und/oder eine längere Laufzeit eingeräumt. 
     
  • Es gibt verschiedene EU-Programme, die Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor bieten. Bei der Auswahl hilft der Förderfinder
     
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet eine Förderdatenbank für Länder, Bund und EU 

Eine Auswahl

Kreatives Europa KULTUR ist das einzige EU-Programm, das den Kultursektor explizit fördert − und zwar Projekte in allen Kultursparten. Eine Ausnahme bilden rein seh- und hörbare (audiovisuelle) Vorhaben, die durch das Teilprogramm MEDIA abgedeckt werden. Das Teilprogramm KULTUR umfasst die Hauptförderbereiche Europäische Kooperationsprojekte, Europäische Plattformen, Europäische Netzwerke und Literaturübersetzungen. Eine Vorabberatung ist sinnvoll.


Mobilität: Ein Strang von Kreatives Europa KULTUR ist das Mobilitätsprogramm Culture moves Europe. Es fördert die Mobilität von Künstler*innen, Kreativen und Kulturtätigen, um diese miteinander zu verbinden und internationale Kooperationen zu unterstützen. Bezuschusst werden individuelle Recherchereisen mit bis zu fünf Personen sowie Residenzen an hiesigen Gasteinrichtungen aus den Bereichen Architektur, kulturelles Erbe, Kulturgeschichte, Design und Modedesign, literarische Übersetzung, Musik, darstellende und bildende Künste. 


Projekte der Kulturellen Bildung / Kunst- und Kulturprojekte können durchaus auch andere Zielvorgaben erfüllen, die eine Förderung aus Förderprogrammen mit zunächst anderer Zielsetzung ermöglichen – zum Beispiel der Asyl-, Migrations-, und IntegrationsFond (AMIF). Kulturprojekte, die die Förderziele im Bereich Integration erfüllen, können bis 75% Förderung von 100.000 Euro je Förderjahr Laufzeit erhalten. 


Erasmus+ Jugend widmet sich der Förderung der non-formalen Bildung im Jugendbereich− also der Bildung außerhalb der Schule, zum Beispiel in Kursen, Vereinen oder Projekten. Gefördert wird auch die informelle Bildung im Jugendbereich, die zum Beispiel über Gespräche, Erfahrungen oder Ausprobieren stattfindet. Die Prioritäten liegen auf den Themen: Inklusion, Teilhabe und Vielfalt; Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz; Digitaler Wandel; Beteiligung am demokratischen Leben. 

Aktuell gibt es die Förderbereiche: 

  • Jugendbegegnungen (Jugendfahrten)
  • Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit,
  • Jugendpartizipationsprojekte,
  • DiscoverEU Inklusion;
  • ein offenes Format für Qualitätsentwicklung und Kapazitätsaufbau namens Kooperationspartnerschaften und
  • Small-scale Partnerships‹ ein Programm für kleine, lokale Organisationen mit noch wenig Erfahrung in Erasmus+.

Für Schulprojekte gibt es einen Teilbereich


Die Allianz Foundation fördert zweijährige Projekte in Europa / im Mittelmeerraum zwischen 80.000 und 200.000 Euro. Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten: 1. Einreichung der Projektskizze, ausgewählte Projektskizzen können einen Vollantrag einreichen. 


Das Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten und unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Residenzaufenthalte und Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab. 


Das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann für umfangreiche Projekte in den Bereichen Asyl, Integration, Rückkehr oder Solidarität kann der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Frage kommen. Eine Vorabberatung gibt die Nationale Kontaktstelle. 


Inklusion durch Bildung und Teilhabe (über N-Bank, Landesmittel und EU Mittel, laufende Antragsstellung): Förderung von Bildungsnetzwerken, Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen und ausgewählten Schwerpunktthemen; Zielgruppe: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten; Laufzeit 24 Monate; Zuschuss bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben. Antragstellung durch niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise), Bildungseinrichtungen, sowie Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft. 

Weitere Fördermöglichkeiten

Crowdfunding

Beim Crowdfunding finanzieren viele Menschen gemeinsam ein Projekt. Die Geldgebenden bekommen beim Crowdfunding zum Beispiel das fertige Werk, individuelle Geschenke, Medialeistungen, Möglichkeit der Kulturförderung, eine Spendenquittung oder eine Gewinnbeteiligung. Unterstützende erhalten darüber hinaus eine emotionale Beteiligung am Projekt, Unterhaltung durch den Projektverlauf und einen Wissensvorsprung durch interne Informationen. 

  • Kickstarter ist die bekannteste Plattform und englischsprachig. 

Deutschsprachige Plattformen sind:

  • Betterplace für Soziales  
  • Startnext für Kreatives und Kultur
  • Viele schaffen mehr: Die Genossenschaftliche Finanzgrppe Volksbanken Raiffeisenbanken unterstützt Crowdfunding-Projekte. Vereine und gemeinnützige Institutionen können über diese Plattform ihre Vorhaben einstellen und so um Unterstützer werben. 

Kooperationen und Austausch von Sachleistungen

Initiativen oder Vereine können sich gegenseitig fördern und unterstützen. 
Zum Beispiel können Sie eine Benefizveranstaltung gemeinsam planen oder gemeinsam Räume nutzen, Car-Sharing nutzen, Gegenseitig Sonderkonditionen vereinbaren, usw.

Dies kann auch klein beginnen, zum Beispiel im ländlichen Raum durch die Kooperation mit den Landfrauen bei einem Kuchenbasar (häufig sind dort bereits die notwendigen Gesundheitszeugnisse für den Verkauf von Lebensmitteln vorhanden) und im Gegenzug kostenlos Stände auf Kunsthandwerkermärkten oder einen Raum für die Weihnachtsfeier anzubieten. 

Portale, Datenbanken, Register

›Europa fördert Kultur‹-Website: Portal mit Suchmöglichkeiten nach Kulturbereich, Projektschwerpunkt, Zielgruppe und Partner. Zudem bietet die Website eine Übersicht über bereits geförderte Programme. 


Bürgerstiftungen: Portal mit Suchmöglichkeit nach Stichwort, Bundesland und Ort. Bundesweit gibt es mittlerweile ca. 400 Bürgerstiftungen mit einem gesamten Stiftungskapital von über 200 Mio. Euro. Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige Stiftung, die Bürger*innen für ihr Umfeld gestalten. Häufig unterstützen Bürgerstiftungen auch kulturelle Projekte, Initiativen oder Netzwerke


Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenarbeit: Ein Portal mit Freitextsuche und Filterfunktionen für Integrationsbereiche, Zielgruppen und Fördergebiete (Landkreise, Bund, Europa). Initiative des Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung und dem Bündnis Niedersachsen packt an.


Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Hier können Fördermittel der Länder, des Bundes und der EU nach Region, Sparte oder Förderart gesucht werden. 


Liste der Fördermöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW): 
Thematisch gegliederte Übersicht der Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks. 


touring artists: Informationen und Beratung für Künstler:innen und Kulturtätige im internationalen Kontext (aus/nach Deutschland) sowie eine Förderdatenbank. Die Datenbank enthält Programme öffentlicher Träger, Stiftungen, Vereine, Unternehmen etc. in Deutschland, die internationale Mobilität von Künstler*innen fördern. 


Musikland Niedersachsen - Förderatlas: Einen umfassender, alphabetisch sortierter Überblick über Kulturstiftungen in Niedersachsen 


Deutscher Bildungsserver: Hier finden Sie über die Suche Wettbewerbe für unterschiedliche Zielgruppen aus dem pädagogischen Bereich (Schüler, Studierende, Lehrer etc.) sowie Wettbewerbe für sonstige Zielgruppen, sofern die thematische Ausrichtung des Wettbewerbs bildungsrelevant ist. 


Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit diversen Auswahlmöglichkeiten (z.B. nach Bundesland, Engagementbereiche, Förderfähige Kosten und Freitextsuche.


Deutsche Jugendmarke e.V. Stiftung: Die Stiftung unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer, forschender Bedeutung mit bis zu 200.000 Euro.

Kontakt

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Sandra Kilb

Beratung zu Projektförderung

0170 455 14 37

foerderung@lkjnds.de