Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) übernimmt die Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung durch die Weiterleitung von Landesmitteln, insbesondere im ländlichen Raum im Rahmen der Förderprogramme "Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, insbesondere im ländlichen Raum", "Förderprogramm für gelungene Kooperationen zwischen Kultur und Schule" und "SCHULE:KULTUR".
Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln sind unter Einhaltung bestimmter Fristen und nach Maßgabe der jeweiligen Förderkriterien entsprechende Anträge zu stellen. Sie können sich die Förderkriterien herunterladen für:
Bei den eingesetzten Mitteln handelt es sich um die Weiterleitung von staatlichen Mitteln im Sinne des EU-Beihilferechts. Das europäische Beihilferecht ist mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich auf alle öffentlichen Kulturförderungen anzuwenden.
Auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur finden Sie > weitere Informationen zum EU-Beihilferecht.
Stand: 19.10.2021
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