FÖRDERKRITERIEN

für Förderprogramme der LKJ aus Landesmitteln

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) übernimmt die Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung durch die Weiterleitung von Landesmitteln, insbesondere im ländlichen Raum im Rahmen der Förderprogramme "Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, insbesondere im ländlichen Raum", "Förderprogramm für gelungene Kooperationen zwischen Kultur und Schule" und "SCHULE:KULTUR".
 

Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln sind unter Einhaltung bestimmter Fristen und nach Maßgabe der jeweiligen Förderkriterien entsprechende Anträge zu stellen. Sie können sich die Förderkriterien herunterladen für:
 

  • > "Etwas Butter bei die Fische"
    – Förderprogramm für Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, insbesondere im ländlichen Raum
     
  • > "KUBISCH"
    – Förderprogramm für gelungene Kooperationen zwischen Kultur und Schule
     
  • > SCHULE:KULTUR Staffel 3: gültig bis Ende 2023
    – Förderprogramm für Kooperationen zur Kulturellen Schulentwicklung

 

  • > SCHULE:KULTUR Staffel 4: 2023 - 2025
    – Förderprogramm für Kooperationen zur Kulturellen Schulentwicklung

 

Bei den eingesetzten Mitteln handelt es sich um die Weiterleitung von staatlichen Mitteln im Sinne des EU-Beihilferechts. Das europäische Beihilferecht ist mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich auf alle öffentlichen Kulturförderungen anzuwenden.


Auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur finden Sie > weitere Informationen zum EU-Beihilferecht.


Stand: 19.10.2021


Die Förderer der LKJ Niedersachsen