UKRAINE-KRIEG: KINDERN UND JUGENDLICHEN HELFEN

Mit Fassungslosigkeit schauen wir auf das anhaltende Leid in der Ukraine. Dabei gilt unser besonderes Mitgefühl den vielen Kindern und Jugendlichen, die gezwungen sind, ihr Land zu verlassen, und die auch bei uns in Niedersachsen Schutz suchen.
 

Wie Sie als Kulturtätige oder Einrichtung (geflüchtete) Kinder und Jugendliche unterstützen können, erfahren Sie auf dieser Seite.



Freiwilligendienst für Geflüchtete und Incoming

Grundsätzlich können geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 bis 26 Jahren in Deutschland einen Freiwilligendienst leisten. Dies gilt auch für Incoming, d. h. Jugendliche, die für den Freiwilligendienst nach Deutschland kommen.

Ukrainische Staatsbürger*innen erhalten derzeit automatisch einen Aufenthaltstitel nach §24 AufentG und sind somit berechtigt, sich ohne weitere Beantragung eines Visums für einen Freiwilligendienst anzumelden. Die LKJ Niedersachsen hilft bei der Vermittlung geeigneter Einrichtungen. Der Freiwilligendienst beginnt am 01. September. Infos über die Plätze und Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Website Freiwilligendienste Kultur und Bildung.

 


Bitte nehmen Sie parallel Kontakt mit dem Team der Freiwilligendienste auf, damit auf die regionalen und sprachlichen Voraussetzungen Rücksicht genommen werden kann. Telefon: 0176 50 79 57 49 • E-Mail: > freiwilligendienste(a)lkjnds.de

 


Erweiterter Einsatzbereich zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) informiert: Im Interesse der vielen in Deutschland eintreffenden Geflüchteten aus der Ukraine ist es ab sofort bis auf Weiteres möglich, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und im FSJ mit dem „erweiterten Einsatzbereich“ auch zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine außerhalb ihrer Einsatzstellen einzusetzen, z. B. im Rahmen lokaler Hilfsnetzwerke, Koordinierungsstellen, Unterkünfte o. ä. Oberste Priorität hat, dass der „erweiterte Einsatz“ unbedingt freiwillig erfolgt, die Freiwilligen nicht gefährdet werden und sie umfassend versichert sind. Für den Einsatz im erweiterten Einsatzbereich muss die BFD-Vereinbarung um ein Formular ergänzt werden – Beratung und das benötigte Formular ist bei der LKJ Niedersachsen erhältlich.


Empfehlungen für pädagogische Fachkräfte

Auf dem Bildungsportal Niedersachsen hat das Kultusministerium Empfehlungen für pädagogische Fachkräfte veröffentlicht, die auch für Kulturtätige bei ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hilfreich sein könnten.

Sie finden Informationen zu folgenden Themen:

  • Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet
  • Lösungsansätze bei Konflikten von Schüler*innen mit ukrainischer und russischer Herkunft
  • Vorgehensweise bei verhaltensauffälligen Schüler*innen mit Fluchterfahrung
  • Einbeziehung traumapädagogischer Konzepte in Schule
  • Möglichkeiten der Selbstfürsorge von Lehrkräften
     

Impulse für die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Akteure der Kulturellen Bildung setzen sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte auf kulturelle Teilhabe, Spiel und Freizeit, gerechte Bildungschancen und gesellschaftliche Mitwirkung wahrnehmen können.


Wie und mit welchen Überlegungen, dazu finden sich Anknüpfungspunkte in kubi – Magazin für Kulturelle Bildung No. 16. So geht Mohammed Jouni von „Jugendliche ohne Grenzen“ der Frage nach, wie geflüchtete Jugendliche in Deutschland heimisch werden können, und der Beitrag „Wo ich mit Anderen tanzen kann, fühle ich mich geborgen“ zeigt, wie, wo und wann sich Jugendliche zu Hause fühlen.

 


Weitere Unterstützungsangebote und Informationen


Kinder und Jugendliche

  • Informationen für Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, bündelt der > Kinderschutzbund Niedersachsen
     
  • Positionen verschiedener Kulturverbände zum Thema "Recht auf Frieden" stellt die
    > BKJ online zur Verfügung.

Allgemeine Unterstützung

 


Die Förderer der LKJ Niedersachsen