Stellungnahme der LKJ Niedersachsen e.V. zu Kulturelle Bildung und Geflüchtete Die Zahlen der Menschen, die nach Europa kommen und Schutz suchen, waren 2015 so hoch wie schon lange nicht mehr. Rund ein Drittel dieser Schutzsuchenden haben zudem die Volljährigkeit noch nicht erreicht. Mit diesem Umstand kommt dem Staat und der Gesellschaft eine besondere Verantwortung zu. „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Not in Deutschland ankommen, haben dieselben Rechte wie alle jungen Menschen.“(1 ) Um diesen Menschen nicht nur Schutz zu gewähren, sondern ihnen auch ein menschenwürdiges Leben zu bieten, ist es notwendig, ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieses Recht zu gewährleisten, ist Aufgabe sowohl staatlicher als auch zivilgesellschaftlicher Akteure. Es müssen Ausgangsbedingungen geschaffen werden, damit Kinder und Jugendliche ein selbstbestimmtes Leben führen können. Eine Aufgabe in diesem Feld ist die Teilhabe an Kunst und Kultur.(Teilhabe an) Kunst und Kultur ist jedoch mehr als nur ein Menschenrecht. „Sie [Kultur] fördert und ermöglicht soziales Miteinander, gesellschaftliche Kommunikation, die Artikulation von Bedürfnissen und Wünschen, die Reflexion von Erfahrungen, die Entfaltung von Empowerment sowie das Denken und Leben in neuen Zusammenhängen.“(2 ) Kulturelle Bildung stellt also eine Möglichkeit dar, jungen Menschen einen Weg in die Gesellschaft zu ebnen. Doch ist Inklusion keine Einbahnstraße. Projekte Kultureller Bildung fördern den Austausch. In ihnen kommen Menschen mit und ohne Fluchterfahrungen zusammen, begegnen sich und lernen voneinander. So profitiert also auch die Gesellschaft von Strukturen, die geflüchtete Menschen zur Teilhabe auffordern.Ein Anliegen, um geflüchteten Menschen Teilhabe zu ermöglichen, muss das Schaffen von langfristigen Strukturen sein. Die Vernetzung von Trägern der Jugendarbeit, der Kulturellen Bildung und Akteuren der Flüchtlingshilfe sollte gefördert werden, um dauerhaft Angebote zu gewährleisten. Daher müssen finanzielle Mittel für die ressortübergreifende Planung und Koordination zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss eine fortlaufende Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften im Bereich der transkulturellen Kompetenzen geleistet werden, um den Anforderungen nachzukommen.