SONDERPROGRAMME (MWK)

Sonderprogramme des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur

Um die Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen durch Kunst und Kultur weiter zu unterstützen, stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt zwei Mio. € zur Verfügung und stellt drei Sonderprogramme vor.

Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen (2017-2018) - Programm zur Projektförderung

Gefördert werden Kulturprojekte zur Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen mit einer Zuschusshöhe von 5.000 Euro bis 50.000 Euro. Die Fördermittel sind ausschließlich für Projekte bestimmt, die sich an Geflüchtete wenden.
Anträge für eine Förderung in 2017 sind zum 30.06.2017 einzureichen sowie für eine Förderung in 2018 zu den Antragsfristen 30.09.2017 und 30.11.2017.


„Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden" (2017-2018)

Dreimonatige Praktika sollen geflüchteten Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung oder ein Studium erleichtern. Durch die Vermittlung von Arbeitsangeboten sollen die Kultureinrichtungen und -verbände Menschen mit Fluchterfahrungen in unsere Gesellschaft einbinden und mit hiesigen Akteuren vernetzen. Das MWK fördert jeden Praktikumsplatz mit bis zu 500 Euro pro Monat, also mit maximal 1.500 Euro. Für das Praktikum muss eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde vorliegen. Anträge für 2017 und 2018 können fortlaufend gestellt werden.

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„artists in residence" - Stipendien/Volontariate für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden (2017-2018)

Das Programm richtet sich an alle Berufsgruppen im Bereich von Kunst und Kultur - z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler, Tänzerinnen und Tänzer, Musikerinnen und Musiker, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner, Archäologinnen und Archäologen, Restauratorinnen und Restauratoren oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus museumsrelevanten Bereichen. Die Stipendiatin/Volontärin bzw. der Stipendiat/Volontär sollte im Herkunftsland eine Berufsausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben.
Das MWK fördert jedes Stipendium/Volontariat für max. zwölf Monate mit einem Zuschuss in Höhe von max. 1.200 Euro pro Monat bei einer 40 Stundenwoche. Für das Stipendium/Volontariat muss eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde vorliegen. Anträge für 2017 und 2018 können fortlaufend gestellt werden.

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Die Förderer der LKJ Niedersachsen