SONDERKONTINGENT „BUNDESFREIWILLIGENDIENST MIT FLÜCHTLINGSBEZUG“

Um geflüchteten Menschen über den Einsatz als Freiwillige Zugang zu Gesellschaft und Teilhabe zu ermöglichen, können seit dem 1.12.2015 in Niedersachsen auch Plätze im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug besetzt werden.

Grundlage dessen ist die Entscheidung des Bundes vom Oktober 2015 für die Jahre 2016 bis 2018 10.000 zusätzliche Plätze für den BFD zu schaffen. Ziel ist es, einerseits die Hilfsstrukturen für Geflüchtete zu stärken, aber eben auch geflüchteten Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen. Über einen neuen Paragrafen 18 im Bundes- freiwilligendienstgesetz wurden im Eilverfahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen und über dazugehörige Ergänzungen in den Rahmenrichtlinien Vorgaben für die Umsetzung konkretisiert.

Im BFD Kultur und Bildung will der Trägerverbund Freiwilligendienste Kultur und Bildung der BKJ in 2016 dementsprechend 125 zusätzliche Plätze aufbauen. Das ist eine Herausforderung, der sich die Träger - in Niedersachsen ist dies die LKJ - mit großer Motivation stellen. Die neuen Freiwilligen sollen in bestehende Gruppen integriert werden. Außerdem sollen z. B. Patenschaftsmodelle mit anderen Freiwilligen entwickelt werden.

Quelle: www.bkj.de "Nachrichten zur Kulturellen Bildung" vom 04.12.2015

 

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