Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit, wenn folgende Merkmale gegeben sind:
- Werbemaßnahmen und eigenständiges Auftreten am Markt (Website/Flyer)
- Gewerbeanmeldung
- Abführen von Mehrwertsteuer
- Unternehmerrisiko (Eigenkapital, Einsatz der Arbeitskraft unsicher)
- Vergütungsrisiko (Bezahlung nur bei Erbringung der zugesagten Leistung)
- Beschäftigung eigenen Personals/Einsatz einer Vertretung
- kein Weisungsrecht der Auftraggeber*in/ Kooperationspartner*in (Schulleitung, Träger) in Bezug auf Inhalt, Art und Umfang der Tätigkeit
- Keine Eingliederung in den Betriebsablauf (zum Beispiel durch Teilnahme an Konferenzen oder Pausenaufsicht
Sie wollen mehr über abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit erfahren? Oder haben eine andere Frage zum Arbeits- und Sozialrecht? Dann informieren und beraten wir Sie gerne.
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Synonyme: Selbständigkeit, selbständig, selbständig Tätige