Eine weisungsgebundene Tätigkeit liegt bei der Zusammenarbeit zwischen Kulturtätigen und Schulen dann vor, wenn zum Beispiel die Schulleitung jederzeit einseitig über Ort, Zeit oder die Art und Weise der Leistung Weisungen erteilen darf. Eine Eingliederung in den Schulbetrieb ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Fachkraft für Kulturelle Bildung zur Aufsichtsführung oder zur Teilnahme an Besprechungen einseitig verpflichtet wird.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Weisungsrecht und zur Zusammenarbeit zwischen Kulturtätigen und Schulen.
Zur Rechtsberatung
Synonyme: weisungsgebunden