Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn zum Beispiel eine Fachkraft einen Freien Dienstleistungsvertrag mit einer Schule abschließt, aber die Tätigkeit weisungsgebunden ist. Dies bedeutet: Laut freiem Dienstleistungsvertrag bestimmt die Fachkraft selbst über Zeit, Art und Weise ihrer Leistung, während im Alltag die Schulleitung Weisungen gibt – zum Beispiel wenn die Fachkraft einseitig verpflichtet wird, an Dienstbesprechungen teilzunehmen.
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Synonyme: scheinselbständig, Scheinselbständiger, Scheinselbständige, Scheinselbständigen