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Wörterbuch

Das A bis Z unserer Arbeit: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!

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Trilaterale Kooperation

Trilaterale Kooperationen sind Zusammenschlüsse von drei Partnern: einer Ganztagsschule, einer Stadt oder Gemeinde und einer Kultureinrichtung. Gemeinsam bieten sie Aktivitäten außerhalb des Unterrichts an. Dafür können Honorarkräfte eingesetzt werden, wenn zuvor eine Prüfung (Statutsfeststellungsverfahren) bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt. Diese Prüfung entscheidet, ob die Person selbstständig oder angestellt ist. Erst nach dieser Bestätigung darf die Honorarkraft eingesetzt werden.

Synonyme: Trilaterale Kooperationen

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