Wörterbuch
Das A bis Z unserer Arbeit: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!
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Eine juristische Person ist kein einzelner Mensch, sondern eine Gruppe von Personen. Sie werden vom Gesetz her als rechtlich selbstständig anerkannt, haben ein Vermögen sowie Rechte und Pflichten. Beispiele für juristische Personen sind eingetragene Vereine, Stiftungen und Verbände.
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