Wörterbuch
Das A bis Z unserer Arbeit: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!
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Wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus. Dieser besagt, dass der gemeinnützige Verein von der Körperschaftssteuerpflicht befreit ist, also keine Steuern zahlen muss, da er etwas Gutes für die Gesellschaft tut. Ein Freistellungsbescheid muss regelmäßig neu beantragt werden.
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