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Wörterbuch

Das A bis Z unserer Arbeit bei der LKJ Niedersachsen: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!

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Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid vom Finanzamt dokumentiert, dass der gemeinnützige Verein von der Körperschaftssteuerpflicht befreit ist, also keine Steuern zahlen muss, da er etwas Gutes für die Gesellschaft tut. Ein Freistellungsbescheid muss regelmäßig neu beantragt werden. 

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