Skip to main content Skip to page footer

Wörterbuch

Das A bis Z unserer Arbeit: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!

zum Wörterbuch

Freistellungsbescheid

Wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus. Dieser besagt, dass der gemeinnützige Verein von der Körperschaftssteuerpflicht befreit ist, also keine Steuern zahlen muss, da er etwas Gutes für die Gesellschaft tut. Ein Freistellungsbescheid muss regelmäßig neu beantragt werden. 

zurück

Kontakt

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und helfen gerne weiter! 

0511 600 605 50

info@lkjnds.de