Menschen, die abhängig beschäftigt sind, arbeiten für eine*n Arbeitgeber*in und befolgen deren oder dessen Weisungen. Sie sind in ihrem Handeln nicht frei, sondern haben zum Beispiel feste Arbeitszeiten und enge Zeitpläne. Ein anderer Begriff für abhängig Beschäftigte ist Arbeitnehmer*in. Sie erhalten ein monatliches Gehalt und sind sozialversichert. Das Gegenteil einer abhängigen Beschäftigung ist die selbständige Tätigkeit.
Sie wollen mehr über abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit erfahren? Oder haben eine andere Frage zum Arbeits- und Sozialrecht? Dann informieren und beraten wir Sie gerne.
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Synonyme: abhängig Beschäftigte