Wörterbuch
Das A bis Z unserer Arbeit: Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Kurzinfos zu Themen aus den Bereichen Förderung, Rechtsberatung, Freiwilligendienste und vielem mehr. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Entdecken!
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Ein*e Volljurist*in ist eine Person, die ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Dazu zählt die erste juristische Prüfung an der Universität. Danach folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst mit verschiedenen juristischen Stationen, wie zum Beispiel Gerichten und Anwaltskanzleien. Anschließend folgt die zweite Staatsprüfung durch das Justizprüfungsamt. Nur ein*e Volljurist*in kann in Deutschland Richter*in oder Rechtsanwält*in werden.
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